Hersteller | Biologische Heilmittel Heel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 30,69 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Pulsatilla pratensis (hom./anthr.) | D2 | 10 | mg | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Art der Anwendung
- Tropfen können mit etwas Flüssigkeit eingenommen werden
- möglichst lange Zeit im Mund behalten
Dosierung
- Erwachsene und Kinder (> 12 Jahre)
- 10 Tropfen 3mal / Tag
- bei akuten Beschwerden:
- 10 Tropfen alle halbe bis ganze Stunde
- Maximaldosis: 10 Tropfen 12mal / Tag
- Schulkinder (6 - 12 Jahre)
- 7 Tropfen 3mal / Tag
- bei akuten Beschwerden:
- 7 Tropfen alle halbe bis ganze Stunde
- Maximaldosis: 7 Tropfen 12mal / Tag
- Kleinkinder (1 - 6 Jahre)
- 5 Tropfen 3mal / Tag
- bei akuten Beschwerden:
- 5 Tropfen alle halbe bis ganze Stunde
- Maximaldosis: 5 Tropfen 12mal / Tag
- Behandlungsdauer: nicht über längere Zeit einnehmen
Indikation
- Indikation nach homöopathischen Arzneimittelbildern
- Chronische Entzündungen der Nasennebenhöhlen (Sinusitis)
- Tubenkatarrhe
Nebenwirkungen
- ohne Häufigkeitsangabe
- Speichelfluss
Kontraindikation (relativ)
- Schilddrüsenerkrankungen
- Säuglinge
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- keine ausreichenden Erfahrungen in der Schwangerschaft
Stillzeithinweise
- keine Anwendung
- keine ausreichenden Untersuchungen
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.