Hersteller | Biologische Heilmittel Heel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 8,27 € |
Menge | 20 ml |
Darreichung (DAR) | NDS |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Pulsatilla pratensis (hom./anthr.) | D2 | 10 | mg | |
(H) | Dinatrium hydrogenphosphat 2-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium chlorid | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium dihydrogenphosphat 2-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, für Injektionszwecke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Schilddrüsenerkrankungen
Art der Anwendung
- Zum Einsprühen in die Nase
Dosierung
- Anwendungsgebiete entsprechend dem homöopathischen Arzneibild
- Erwachsene, Jugendliche und Kinder > 12 Jahre
- 1 - 2 Sprühstöße / Nasenloch 3 - 5mal / Tag
- Kinder 6 - 12 Jahre
- 1 - 2 Sprühstöße / Nasenloch 3mal / Tag
- Kinder 2 - < 6 Jahre
- 1 Sprühstoß / Nasenloch 3mal / Tag
- Säuglinge und Kleinkinder < 2 Jahren: kontraindiziert
- Behandlungsdauer: nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat
- Erwachsene, Jugendliche und Kinder > 12 Jahre
Indikation
- Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören
- Schnupfen
- Begleittherapie bei Nasennebenhöhlenentzündungen
- Hinweis
- Bei Gesichtsschwellungen, Fieber, starken Kopfschmerzen sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden: Arzt aufsuchen
Nebenwirkungen
- gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
- allergische Reaktionen
- ohne Häufigkeitsangabe
- Speichelfluss
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen bei
- Auftreten allergischer Reaktionen
- Speichelfluss
- Erstverschlimmerung: bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich vorhandene Beschwerden vorübergehend verschlimmern
Kontraindikation (relativ)
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- auch homöopathische Arzneimittel in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden
Stillzeithinweise
- auch homöopathische Arzneimittel in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.