Hersteller | Mit Gesundheit GmbH |
Wirkstoff | Kamillenblüten Fluidextrakt (1:1) Auszugsmittel: |
Wirkstoff Menge | 500,75 mg |
ATC Code | D11 |
Preis | 9,9 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | LOE |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
Kamillenblüten Fluidextrakt, (1:1), Auszugsmittel: Ethanol 45% (V/V), Ammoniaklösung 10+ACU | 500.75 | mg | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | PEG-60 Rizinusöl, hydriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- bekannte Überempfindlichkeit gegen Kamille, andere Korbblütler oder einen der sonstigen Bestandteile
Art der Anwendung
- Einnahme zwischen den Mahlzeiten
- in einer Tasse warmen Wasser
- zum Gurgeln, sowie für Umschläge, Waschungen, Spülungen, Teil- oder Sitzbäder und Inhalationen: mit Wasser verdünnt anwenden
Dosierung
- zur Einnahme
- Erwachsene und Kinder über 12 Jahre
- 5 ml (1 Teelöffel) 1 - 4mal / Tag
- Kinder (6 - 12 Jahre)
- 2,5 ml (1/2 Teelöffel) 1 - 4mal / Tag
- Erwachsene und Kinder über 12 Jahre
- für Umschläge, Waschungen oder Spülungen sowie für Teil- oder Sitzbäder
- 10 ml (1 Esslöffel) auf 1 Liter heißes Wasser 1 - mehrmals / Tag
- zur Mundspülung und zum Gurgeln
- 5 ml (1 Teelöffel) auf 125 ml Wasser 3 - 4mal / Tag
- zum Inhalieren
- 5 ml (1 Teelöffel) auf 250 ml heißes Wasser 1 - 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: Anwendung kann unbegrenzt erfolgen, nach Anweisung des Arztes
Indikation
- zum Einnehmen bei krampfartigen und entzündlichen Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich
- zur Inhalation bei entzündlichen Erkrankungen und Reizzuständen der Atemwege
- als Zusatz für feuchte Umschläge, zu Waschungen oder Spülungen bei Haut- und Schleimhautentzündungen einschliesslich der Mundhöhle und des Zahnfleisches
- als Zusatz zu Teil- und Sitzbädern oder Spülungen bei Entzündungen im Analbereich und im Bereich der Geschlechtsorgane
Nebenwirkungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- bei Allergie auf Beifuss Überempfindlichkeitsreaktionen auf Kamille
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- im Augenbereich sollte die Lösung wegen möglicher Reizerscheinung nicht angewendet werden
- inhalative Anwendung sollte ausschließlich mittels Wasserdampfinhalation erfolgen
- bei innerlicher Anwendung als Tee bei Kindern auf richtige Verdünnung achten (wegen des Alkoholgehalts)
- bei Beschwerden, die länger als eine Woche andauern oder periodisch wiederkehren, sollte ein Arzt aufgesucht werden
- bei großflächigen oder eitrig infizierten Wunden: Rücksprache mit dem Arzt erforderlich
- darf wegen des Alkoholgehaltes nicht zu Darmspülungen angegewendet werden
Kontraindikation (relativ)
- Kinder < 12 Jahre (wegen des Alkoholgehalts)
- als Bad bei
- größeren Hautverletzungen
- akuten unklaren Hauterkrankungen
- schweren fieberhaften und infektiösen Erkrankungen
- Herzinsuffizienz
- Hypertonie
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- aus der verbreiteten Anwendung von Kamille als Lebensmittel haben sich bisher keine Hinweise auf Risiken in Schwangerschaft ergeben
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor
- wegen des Alkoholgehaltes sollte das Arzneimittel in der Schwangerschaft jedoch nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden
Stillzeithinweise
- aus der verbreiteten Anwendung von Kamille als Lebensmittel haben sich bisher keine Hinweise auf Risiken in Stillzeit ergeben
- Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor
- wegen des Alkoholgehaltes sollte das Arzneimittel in der Stillzeit jedoch nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Carminativa, - ausgenommen bei Säuglingen und Kleinkindern Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.