Hersteller | Infirmarius GmbH |
Wirkstoff | Helianthus tuberosus (hom./anthr.) |
Wirkstoff Menge | D1 |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 26,41 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Helianthus tuberosus (hom./anthr.) | D1 | 1 | ml | |
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen Helianthus tuberosus (Topinambur) oder andere Korbblütler
Art der Anwendung
- pur oder mit etwas Wasser vor dem Essen einnehmen
Dosierung
Basiseinheit: 10 ml enthalten 10 ml Helianthus tuberosus D1 Dilution
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 5 Tropfen 1- 3mal / Tag
- bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Einnahme reduzieren
- Behandlungsdauer: nicht über längere Zeit ohne ärztlichen Rat einnehmen
Dosisanpassung
- Kinder (< 12 Jahre): keine Anwendung, weil keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen
Indikation
- die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
Nebenwirkungen
- keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- die Tropfen enthalten 51 Vol.-% Alkohol:
- daher bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie bei Schwangeren und Kindern erst nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden
Kontraindikation (relativ)
keine Informationen vorhanden
Schwangerschaftshinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft vorliegen
Stillzeithinweise
- nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewenden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Stillzeit vorliegen
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.