Hersteller | Hübner Naturarzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Eleutherokokkwurzel Trockenextrakt (15-18:1) Aus |
Wirkstoff Menge | 50 mg |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 10,23 € |
Menge | 48 St |
Darreichung (DAR) | WKA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Eleutherokokkwurzel Trockenextrakt, (15-18:1), Auszugsmittel. Ethanol 30% (m/m) | 50 | mg | ||
(H) | Carminsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid, gelb | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol | Hilfsstoff | ||
(H) | Patentblau V | Hilfsstoff | ||
(H) | Rapsöl | Hilfsstoff | ||
(H) | Sojabohnenöl, part. hydriert | Hilfsstoff | ||
(H) | Sojaöl, gehärtet | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol 70 | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wachs, gelb | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Weichkapseln mit Flüssigkeit einnehmen
Dosierung
- Müdigkeits- und Schwächegefühl, nachlassende Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit
- Erwachsene und Heranwachsende(> 12 Jahre)
- 1 Weichkapsel 3mal / Tag
- Behandlungsdauer
- in der Regel bis zu 3 Moante
- wegen fortdauernder Wirkung von Taigawurzel-Präparaten
- vor erneuter Anwendung Einnahmepause von einem Monat empfohlen
- Erwachsene und Heranwachsende(> 12 Jahre)
Indikation
- Tonikum zur Stärkung und Kräftigung bei
- Müdigkeits- und Schwächegefühl
- nachlassender Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.