Hersteller | Meda Pharma GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Purpursonnenhutkraut Trockenpresssaft (315-536: |
Wirkstoff Menge | 88,5 mg |
ATC Code | L03AX |
Preis | 17,45 € |
Menge | 40 St |
Darreichung (DAR) | PAS |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Purpursonnenhutkraut Trockenpresssaft, (31,5-53,6:1) | 88.5 | mg | ||
(H) | Citronensäure, wasserfrei | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol | Hilfsstoff | ||
(H) | Guar | Hilfsstoff | ||
(H) | Kirsch Aroma | Aromastoff | ||
(H) | Kohlenhydrate | Hilfsstoff | 0.003 | BE |
(H) | Maisstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium cyclamat | Hilfsstoff | ||
(H) | Phospholipide (aus Sojabohne) | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharin, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Lutschpastillen werden gelutscht
Dosierung
- rezidivierende Infekte im Bereich der Atemwege und der ableitenden Harnwege
- Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahre)
- 1 Lutschpastille 4mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne Unterbrechung nicht länger als 2 Wochen
- Kinder (zwischen 6 und 12 Jahre)
- 1 Lutschpastille 2 - 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: ohne Unterbrechung nicht länger als 2 Wochen
- Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahre)
Indikation
- zur unterstützenden Behandlung von rezidivierenden Infekten im Bereich der Atemwege und der ableitenden Harnwege
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.
Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Umstimmungsmittel und Immunstimulantien zur Stärkung der Abwehrkräfte Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.