Discus Comp N Mit Kalmia (30 ml)

Hersteller Biologische Heilmittel Heel GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 12,53 €
Menge 30 ml
Darreichung (DAR) TRO
Norm N1

Medikamente Prospekt

Kalmia latifolia (hom./anthr.)D810mg
(H)EthanolHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Art der Anwendung



  • Tropfen zum Einnehmen

Zubereitung

  • Verdünnungen für Kinder
    • Tropfen in halbes Glas Wasser geben

Dosierung



  • Gelenk- und Bindegewebserkrankungen
    • akute Zustände
      • 5 - 10 Tropfen / 1/2 - 1 Stunde
      • tägliche Maximaldosis: 5 - 10 Tropfen 12mal
    • chronische Verlaufsformen
      • 5 - 10 Tropfen 1 - 3mal / Tag
    • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit
    • Säuglinge (bis zum 1. Lebensjahr)
      • Verdünnung: 10 Tropfen / halbes Glas Wasser
      • 1 Teelöffel Verdünnung 1 - 3mal / Tag
      • akute Zustände
        • 1 Teelöffel Verdünnung / 1/2 - 1 Stunde
        • tägliche Maximaldosis: 1 Teelöffel Verdünnung 12mal
      • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit
    • Kleinkinder (bis zum 6. Lebensjahr)
      • Verdünnung: 20 Tropfen / halbes Glas Wasser
      • 1 Teelöffel Verdünnung 1 - 3mal / Tag
      • akute Zustände
        • 1 Teelöffel Verdünnung / 1/2 - 1 Stunde
        • tägliche Maximaldosis: 1 Teelöffel Verdünnung 12mal
      • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit
    • Kinder (zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr)
      • Verdünnung: 30 Tropfen / halbes Glas Wasser
      • 1 Teelöffel Verdünnung 1 - 3mal / Tag
      • akute Zustände
        • 1 Teelöffel Verdünnung / 1/2 - 1 Stunde
        • tägliche Maximaldosis: 1 Teelöffel Verdünnung 12mal
      • Behandlungsdauer: ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit

Indikation



  • Anwendungsgebiete leiten sich von homöopathischen Arzneimittelbildern ab
    • Gelenk- und Bindegewebserkrankungen

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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