Hersteller | Dr. Loges + Co. GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | A07BC |
Preis | 9,65 € |
Menge | 200 ml |
Darreichung (DAR) | SAF |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Kamillenblüten Fluidextrakt, (1:0,9-1,1), Auszugsmittel: Ethanol 55% (V/V) | 2.5 | g | ||
(H) | Aspartam | Hilfsstoff | ||
Phenylalanin | ||||
(H) | Bananen Aroma | Aromastoff | ||
(H) | Natrium benzoat | Konservierungsstoff | ||
(H) | Saccharin, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 100 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
- bekannte Überempfindlichkeit gegen Apfelpulver (Pektin)
Art der Anwendung
- vor Gebrauch schütteln
- bei Kleinkindern kann der Saft auch in Getränken, Brei oder Suppen verabreicht werden
Dosierung
Basiseinheit: 100 ml Flüssigkeit enthalten die Wirkstoffe: Pektin aus Äpfeln 3,2 g; Flüssigextrakt aus Kamillenblüten (1:0,9 - 1,1) 2,5 g; Auszugsmittel: Ethanol 55 % (V/V); 10 ml entsprechen 0,33 ml Pektin aus Äpfeln und 0,25 ml Fluidextrakt aus Kamillenblüten
- traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur unterstützenden Behandlung von leichten akuten (unspezifischen) Durchfallerkrankungen
- Erwachsene/Kinder ab 6 Jahre:
- initial: 30 ml
- anschließend: 15 ml / Stunde
- Tageshöchtsdosis: 120 ml
- Kinder 4 - 5 Jahre:
- initial: 20 ml
- anschließend: 10 ml / Stunde
- Tageshöchstdosis: 80 ml
- Kinder 2 - 3 Jahre:
- initial: 10 ml
- anschließend: 5 ml / Stunde
- Tageshöchstdosis: 60 ml
- Behandlungsdauer:
- bis zum Erreichen eines geformten Stuhls
- bei fortdauernden Krankheitssymptomen über 2 Tage, Blutbeimengungen oder Temperaturerhöhungen: Arzt aufsuchen
- Kinder < 2 Jahre:
- Neugeborene und Säuglinge: Anwendung nicht vorgesehen
- Kinder im Alter von 1 Jahr:
- keine ausreichenden Daten vorhanden
- Anwendung nicht empfohlen
- zur Behandlung derartiger Erkrankung in diesem Alter Arzt aufsuchen
- Erwachsene/Kinder ab 6 Jahre:
Indikation
- traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur unterstützenden Behandlung von leichten akuten (unspezifischen) Durchfallerkrankungen
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
- keine Nebenwirkungen bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
- wenn die Beschwerden länger als 3 Tage andauern, bei Fieber, oder blutigen oder schleimigen Stühlen sollte ein Arzt aufgesucht werden
-
Kinder < 3 Jahre
- Anwendung nicht vorgesehen (Ausnahme: wenn der Arzt die Anwendung empfohlen hat)
- sollte wegen der Gefahr des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts bei Kindern unter 3 Jahren nicht angewendet werden
-
ältere Patienten (Senioren)
- Anwendung nicht vorgesehen (Ausnahme: wenn der Arzt die Anwendung empfohlen hat)
- sollte wegen der Gefahr des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts nicht angewendet werden
- Anwendung nicht vorgesehen (Ausnahme: wenn der Arzt die Anwendung empfohlen hat)
- sollte wegen der Gefahr des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts bei Kindern unter 3 Jahren nicht angewendet werden
- Anwendung nicht vorgesehen (Ausnahme: wenn der Arzt die Anwendung empfohlen hat)
- sollte wegen der Gefahr des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts nicht angewendet werden
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
- das Arzneimittel sollte wegen der Gefahr des Elektrolyt- und Flüssigkeitsverlusts nicht angewendet werden, außer wenn der Arzt die Anwendung empfohlen hat
-
Fertilität
- keine Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität vorliegend
- keine Untersuchungen zur Beeinflussung der Fertilität vorliegend
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Pektin - peroral
- kann in der Stillzeit angewendet werden
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antidiarrhoika, a) ausgenommen Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr b) ausgenommen Escherichia coli Stamm Nissle 1917 (mind. 108 vermehrungsfähige Zellen/Dosiseinheit) bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen c) ausgenommen Saccharomyzes boulardii bei Säuglingen ab dem 7. Lebensmonat, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen d) ausgenommen Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen e) ausgenommen Motilitätshemmer aa) nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bb) bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifischeTherapie nicht ausreichend ist. Eine längerfristige Anwendung (über 4 Wochen) bedarf der besonderen Dokumentation und Verlaufsbeobachtung. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.