Hersteller | Dhu-Arzneimittel GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Cephaelis ipecacuanha (hom./anthr.) |
Wirkstoff Menge | D6 |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 15,01 € |
Menge | 80 St |
Darreichung (DAR) | TAB |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Cephaelis ipecacuanha (hom./anthr.) | D6 | 250 | mg | |
(H) | Lactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Weizenstärke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Tabletten 1/2 Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen
- Tablette langsam im Mund zergehen lassen
- kleine Kinder: Tablette vor der Einnahme in etwas Wasser auflösen
Dosierung
- Bronchitis und Bronchialasthma
- akute Beschwerden
- 1 Tablette 1mal / 1/2 - 1 Stunde
- tägl. Maximaldosis: 6 Tabletten
- Behandlungsdauer: falls > 1 Woche nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten
- in chronischen Fällen
- 1 Tablette 1 - 3mal / Tag
- Kinder (6 - 12 Jahre)
- 2/3 der Erwachsenendosis
- Kleinkinder (< 6 Jahre)
- halbe Erwachsenendosis
- Säuglinge (im 1. Lebensjahr)
- 1/3 der Erwachsenendosis (nach Rücksprache mit einem Arzt)
- Behandlungsdauer
- ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit einnehmen
- Hinweis
- bei Besserung der Beschwerden: Häufigkeit der Einnahme reduzieren
- akute Beschwerden
Indikation
- homöopathisches Arzneimittel zur Anwendung bei Erkrankungen der Atemwege
- das Anwendungsgebiet leitet sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab, dazu gehören
- Bronchitis und Bronchialasthma
Keine Anwendung in der Schwangerschaft.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Keine Anwendung während der Stillzeit.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.