Crataegus (100 ml)

Hersteller Weleda AG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 47,49 €
Menge 100 ml
Darreichung (DAR) DIL
Norm N2

Medikamente Prospekt

Weißdornblätter Fluidextrakt, (1:1,5-2,5), Auszugsmittel: Ethanol 30% (m/m)333mg
(H)EthanolHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Tropfen verdünnt mit etwas Flüssigkeit vor den Mahlzeiten
  • Flasche vor Gebrauch schütteln, zur Gewährleistung einer gleichmässigen Verteilung bei der Einnahme

Dosierung



  • Harmonisierung der Herz- und Kreislauffunktion, besonders bei Altersherz, auch bei Blutdruckregulationsstörungen, Rhythmusstörungen, besonders bei Bradykardie
    • Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren
      • zu Beginn 20 Tropfen 3mal / Tag
      • nach Besserung 10 Tropfen 3mal / Tag
      • Behandlungsdauer: abhängig vom jeweiligen Erkrankungsverlauf, prinzipiell nicht begrenzt

Indikation



Das Präparat wird angewendet gemäss der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis

  • Harmonisierung der Herz- und Kreislauffunktion, besonders bei Altersherz, auch bei Blutdruckregulationsstörungen
  • Rhythmusstörungen, besonders bei Bradykardie
  • Hinweise
    • bei Schmerzen in der Herzgegend, die in Arme, Oberbauch oder Halsgegend ausstrahlen können oder bei Atemnot ärztliche Abklärung zwingend erforderlich
    • bei unverändertem Fortbestehen der chronischen Krankheitssymptome über 4 Wochen oder bei Ansammlung von Wasser in den Beinen Rücksprache mit Arzt

Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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