Hersteller | Laves-Arzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Escherichia coli Lysat zellfrei Stamm Laves |
Wirkstoff Menge | Keine Angabe |
ATC Code | A16 |
Preis | 48,64 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | LOE |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Peptide | 2 | mg | ||
(H) | Aminosäuren | Hilfsstoff | ||
(H) | Apfelsinen Aroma | Aromastoff | ||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium chlorid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Einnahme 1/2 Stunde vor den Mahlzeiten mit etwas Flüssigkeit
- bei 1mal täglicher Anwendung: Einnahme morgens
Dosierung
- Enteritis, Colitis, Dyspepsie, Reizdarmsyndrom, schmerzhafte Divertikelkrankheit, zur Rehabilitation nach Antibiotika-, Chemo- und Strahlen-Therapie, zur unterstützenden Behandlung bei endogener Belastung der Darmwand, rheumatische Erkrankungen, arthritische Erkrankungen, Hautallergien und intestinal bedingten Hautaffektionen, Heuschnupfen
- 5 ml 1 - 3mal / Tag
- Behandlungsdauer
- richtet sich nach Sachlage der vorliegenden Erkrankung
- kann bei chronischen Fällen mehrere Jahre betragen
Indikation
- Enteritis
- Colitis, u.a. Morbus Crohn und Radiogener Colitis
- Dyspepsie
- Reizdarmsyndrom
- schmerzhafte Divertikelkrankheit
- zur Rehabilitation nach Antibiotika-, Chemo- und Strahlen-Therapie
- zur unterstützenden Behandlung bei endogener Belastung der Darmwand
- rheumatische Erkrankungen
- arthritische Erkrankungen
- Hautallergien und intestinal bedingten Hautaffektionen: Polymorpher, Lichtdermatose, Neurodermitis
- Heuschnupfen
Schwangerschaftshinweise
- zur Anwendung während der Schwangerschaft liegen keine Untersuchungen vor
Stillzeithinweise
- zur Anwendung während der Stillzeit liegen keine Untersuchungen vor
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Zellulartherapeutika und Organpräparate Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.