Hersteller | Wala Heilmittel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 14,13 € |
Menge | 30 St |
Darreichung (DAR) | KAP |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Weizenkeimöl | 183 | mg | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glycerol | Hilfsstoff | ||
(H) | Kakao Butter | Hilfsstoff | ||
(H) | Olivenöl, nativ | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Weichkapseln zu oder nach den Mahlzeiten mit Flüssigkeit einnehmen
Dosierung
- Anwendung des Arzneimittels gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören: Anregung der Wärme- und Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsstörungen, Gallenfunktionsstörungen, Obstipation (Verstopfung), Meteorismus (Blähungen)
- soweit nicht anders verordnet: 1 Weichkapsel, 2 -3mal / Tag
- Behandlungsdauer:
- akute Erkrankung: maximal 2 Wochen, bei keiner Besserung nach 2 - 5 Tagen einen Arzt aufsuchen
- chronischen Krankheiten: nach Absprache mit dem Arzt
- bei Anwendung > 4 Wochen Leberfunktionswerte (Tansaminasen) kontrollieren
Indikation
- Anwendung des Arzneimittels gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis, dazu gehören:
- Anregung der Wärme- und Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsstörungen
- Gallenfunktionsstörungen
- Obstipation (Verstopfung)
- Meteorismus (Blähungen)
- Hinweis
- bei bekanntem Gallensteinleiden, Gelbsucht, dunklem Urin oder Fieber, sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.