Celluvisc 1% (90X0.4 ml)

Hersteller Allergan GmbH
Wirkstoff Carmellose Natriumsalz
Wirkstoff Menge 10 mg
ATC Code S01XA20
Preis 33,71 €
Menge 90X0.4 ml
Darreichung (DAR) ATR
Norm Keine Angabe
Celluvisc 1% (90X0.4 ml)

Medikamente Prospekt

Carmellose, Natriumsalz10mg
(H)(RS)-Milchsäure, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Calcium chlorid 2-WasserHilfsstoff
(H)Kalium chloridHilfsstoff
(H)Natrium chloridHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

  • Überempfindlichkeit gegen Carmellose-Natrium

Art der Anwendung



  • zum Einträufeln in das betroffene Auge
  • Überprüfung der Unversehrtheit des Einzeldosisbehältnisses vor der Anwendung
  • nach dem +ANY-ffnen Augentropfen unverzüglich anwenden
  • zur Vermeidung einer Verunreinigung oder möglicher Augenverletzungen, Tropföffnung nicht mit dem Auge oder mit anderen Oberflächen in Kontakt bringen
  • geöffnetes Einzeldosisbehältnis nach der Anwendung verwerfen
  • Kontaktlinsen vor jeder Anwendung herausnehmen und 15 Min. nach Anwendung wieder einsetzen
  • gleichzeitig angewendete Augenarzneimittel 15 Min. vor dem Einträufeln des Arzneimittels anwenden

Dosierung



Basiseinheit: 1 ml enthält 10 mg Carmellose-Natrium, 1 Tropfen (0,05 ml) enthält 0,5 mg Carmellose-Natrium

  • symptomatische Behandlung des trockenen Auges
    • bei Bedarf 1 - 2 Tropfen in das/die betroffene/n Auge/n einträufeln
    • Kinder und Jugendliche
      • Unbedenklichkeit und Wirksamkeit nicht erwiesen (keine Daten)

Indikation



  • symptomatische Behandlung des trockenen Auges

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

Nebenwirkungen, die bei klinischen Studien berichtet wurden

  • Augenerkrankungen
    • häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
      • Augenreizung
        • Augenbrennen
        • Missempfinden
      • Augenschmerzen
      • Augenjucken
      • Sehstörungen

Nebenwirkungen, die nach dem Inverkehrbringen des Arzneimittels in der klinischen Praxis berichtet wurden

  • Erkrankungen des Immunsystems
    • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
      • Überempfindlichkeit einschließlich einer Augenallergie mit Symptomen wie
        • geschwollene Augen
        • Augenlid-Erythem
  • Augenerkrankungen
    • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
      • erhöhter Tränenflu+AN8
      • verschwommenes Sehen
      • Augensekret
      • Verkrustung des Augenlidrandes
      • Überreste der Medikation
      • Fremdkörpergefühl im Auge
      • okulare Hyperämie
      • Beeinträchtigung des Sehens
  • Verletzung, Vergiftung und durch Eingriffe bedingte Komplikationen
    • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
      • oberflächliche Verletzung des Auges (aufgrund einer Berührung des Auges mit der Arzneimittelöffnung bei Anwendung)
      • Hornhautabrasion

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

  • falls Irritationen, Schmerzen, Rötungen oder Änderungen im Sehvermögen auftreten oder sich verschlechtern, sollte die Behandlung abgebrochen und eine Neubeurteilung in Betracht gezogen werden
  • zum Tragen von Kontaktlinsen bei der Anwendung siehe jeweilige Produktinformation
  • gleichzeitig angewendete Augenarzneimittel sollten 15 Minuten vor der Applikation von Carmellose-Natrium angewendet werden
  • um eine Verunreinigung oder mögliche Augenverletzung zu vermeiden, soll die Arzneimittelöffnung nicht mit irgendeiner Oberfläche oder mit dem Auge in Kontakt gebracht werden

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

  • während Schwangerschaft sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich
  • Carmellose-Natrium wurde seit vielen Jahren als pharmazeutische Substanz angewendet, ohne dass unerwünschte Wirkungen aufgetreten sind

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Carmellose, Natriumsalz - okulär

  • während der Stillzeit sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich
  • Carmellose-Natrium wurde seit vielen Jahren als pharmazeutische Substanz angewendet, ohne dass unerwünschte Wirkungen aufgetreten sind

Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch Arzneistoff und/oder Nebenwirkung, Teilnahme am Straßenverkehr und Bedienen von Maschinen eingeschränkt möglich.

Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).

Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Synthetische Tränenflüssigkeit bei Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen des trockenen Auges Grad 2, Epidermolysis bullosa, occulärem Pemphigoid, Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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