Cefavit B12 Depot 1mg/ml (10 St)

Hersteller Cefak KG
Wirkstoff Hydroxocobalamin
Wirkstoff Menge 0,9573 mg
ATC Code B03BA03
Preis 12,95 €
Menge 10 St
Darreichung (DAR) ILO
Norm N2
Cefavit B12 Depot 1mg/ml (10 St)

Medikamente Prospekt

Acetat Ion41.98AtQ-g
(H)Natrium dihydrogenphosphat 2-WasserHilfsstoff
(H)Wasser, für InjektionszweckeHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Milliliter]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Überempfindlichkeit gegen Hydroxocobalamin

Art der Anwendung



  • i.d.R. intramuskuläre Verabreichung (aber auch langsame intravenöse oder subkutane Gabe möglich)

Inkompatibilitäten

  • durch Zumischung anderer Arzneistoffe evtl. Auftreten von Wirkverlust von Vitamin B12 aufgrund Instabilität des Vitamins

Dosierung



Basiseinheit: 1 Ampulle mit 1 ml Injektionslösung enthält 1000 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat

  • Vitamin B12-Mangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann
    • initial (in den ersten Wochen nach Diagnosestellung): 1 Ampulle (1000 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat) 2mal / Woche
    • bei nachgewiesener Vitamin B12-Aufnahmestörung im Darm anschließend: 100 +ALU-g Hydroxocobalaminacetat 1mal / Monat
    • Behandlungsdauer: unbegrenzt (bei nachgewiesener Vitamin B12-Aufnahmestörung im Darm i.d.R. lebenslange Substitution)

Indikation



  • Vitamin B12-Mangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann
    • Vitamin B12-Mangel kann sich in folgenden Krankheitsbildern äußern:
      • hyperchromer makrozytärer Megaloblastenanämie (Perniciosa, Biermer-Anämie, Addison-Anämie)
      • funikulärer Spinalerkrankung
    • labordiagnostisch gesicherter Vitamin B12-Mangel kann auftreten bei:
      • jahrelanger Mangel- und Fehlernährung (z. B. durch streng vegetarische Kost)
      • Malabsorption durch
        • ungenügende Produktion von Intrinsic factor
        • Erkrankungen im Endabschnitt des Ileums, z. B. Sprue
        • Fischbandwurmbefall oder
        • Blind-loop-Syndrom
      • angeborenen Vitamin B12-Transportstörungen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
    • leichte Rötungen an der Injektionsstelle
    • Bildung von Antikörpern gegen den Hydroxocobalamin-Transcobalamin II-Komplex
  • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
    • Akne
    • ekzematöse und urtikarielle Reaktionen
    • anaphylaktoide Reaktionen

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Keine Daten vorhanden

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Empfohlene Tagesdosis in der Schwangerschaft: 4 +ALU-g
  • Bisher keine Hinweise auf unerwünschte Wirkungen beim ungeborenen Kind bei Dosierungen > 4 +ALU-g / Tag

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Hydroxocobalamin - invasiv

  • Empfohlene Tagesdosis in der Stillzeit: 4 +ALU-g
  • Übergang in die Muttermilch

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit). Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

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