Cefadyn (20 St)

Hersteller Cefak KG
Wirkstoff Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt (5-85:1) Au
Wirkstoff Menge 100 mg
ATC Code C05B
Preis 10,58 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm N1
Cefadyn (20 St)

Medikamente Prospekt

Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt, (5-8,5:1), Auszugsmittel: Ethanol 80% (V/V)100mg
(H)CellactoseHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)CopovidonHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 35000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Polyacryl HarzHilfsstoff
(H)Povidon 25Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten mit etwas Flüssigkeit (z. B. Wasser)

Dosierung



  • unterstützende Therapie von Beschwerden bei chronisch venöser Insuffizienz wie Schmerzen und Schweregefuehl in den Beinen, nächtliche Wadenkrämpfe, Juckreiz und Schwellungen
    • 1 Filmtablette 2mal / Tag
    • Anwendungsdauer: unbegrenzt

Indikation



  • unterstützende Therapie von Beschwerden bei chronisch venöser Insuffizienz wie
    • Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen
    • nächtliche Wadenkrämpfe
    • Juckreiz
    • Schwellungen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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