Hersteller | Cefak KG |
Wirkstoff | Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt (5-85:1) Au |
Wirkstoff Menge | 100 mg |
ATC Code | C05B |
Preis | 39,79 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
Mäusedornwurzelstock Trockenextrakt, (5-8,5:1), Auszugsmittel: Ethanol 80% (V/V) | 100 | mg | ||
(H) | Cellactose | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose Pulver | Hilfsstoff | ||
(H) | Copovidon | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Hypromellose | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Macrogol 35000 | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Polyacryl Harz | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon 25 | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme der Filmtabletten mit etwas Flüssigkeit (z. B. Wasser)
Dosierung
- unterstützende Therapie von Beschwerden bei chronisch venöser Insuffizienz wie Schmerzen und Schweregefuehl in den Beinen, nächtliche Wadenkrämpfe, Juckreiz und Schwellungen
- 1 Filmtablette 2mal / Tag
- Anwendungsdauer: unbegrenzt
Indikation
- unterstützende Therapie von Beschwerden bei chronisch venöser Insuffizienz wie
- Schmerzen und Schweregefühl in den Beinen
- nächtliche Wadenkrämpfe
- Juckreiz
- Schwellungen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.