Carum Carvi Kinderzaepfche (10X1 g)

Hersteller Wala Heilmittel GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A03AX
Preis 9,29 €
Menge 10X1 g
Darreichung (DAR) KSU
Norm N1

Medikamente Prospekt

Carum carvi comp. (hom./anthr.)
(H)BienenhonigHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
(H)HartfettHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Zäpfchen tief in den Mastdarm einführen
  • bei Bedarf mit einem angewärmten Messer vorsichtig teilen

Dosierung



  • Harmonisierung der Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsschwäche mit Blähungen und Neigung zu Bauchkrämpfen sowie damit zusammenhängenden Unruhezuständen und Schlafstörungen
    • Säuglinge
      • 1/2 Zäpfchen 1 - 3mal / Tag
        • mit einem angewärmten Messer vorsichtig in zwei gleich grosse Hälften teilen
    • Kinder bis 7 Jahre
      • 1 Zäpfchen 1 - 3mal / Tag
    • Behandlungsdauer akute Erkrankung
      • sollte nach 1 Woche abgeschlossen sein
      • wenn keine Besserung innerhalb von 2 - 5 Tagen: Arzt aufsuchen

Indikation



  • Anwendung gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis zur
    • Harmonisierung der Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsschwäche mit Blähungen und Neigung zu Bauchkrämpfen sowie damit zusammenhängenden Unruhezuständen und Schlafstörungen

Nebenwirkungen



  • keine bekannt

Kontraindikation (relativ)



  • Überempfindlichkeit gegen Kamille, andere Korbblütler, Kuemmel, andere Doldengewächse, Tollkirsche oder einen der sonstigen Bestandteile
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise



  • Langjährige Erfahrungen lassen nicht auf Nebenwirkungen schließen, bisher aber keine einschlägigen epidemiologischen Daten verfügbar
  • Tierexperimentelle Studien mit Nicotiana tabacum: Reproduktionstoxizität (allerdings Dosierungen weit über der maximalen humantherapeutischen Exposition)
  • Anwendung nur nach Arztrücksprache

Stillzeithinweise



  • Langjährige Erfahrungen lassen nicht auf Nebenwirkungen schließen, bisher aber keine einschlägigen epidemiologischen Daten verfügbar
  • Anwendung nur nach Arztrücksprache

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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