Hersteller | Bionorica Se |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | G04B |
Preis | 53,95 € |
Menge | 200 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
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Tausendgüldenkraut Pulver | 18 | mg | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Dextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose Sirup, sprühgetrocknet | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich] | Hilfsstoff | ||
(H) | Maisstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Montanglycolwachs | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon K25 | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon K30 | Hilfsstoff | ||
(H) | Riboflavin | Hilfsstoff | ||
(H) | Rizinusöl, nativ | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Schellack | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.2 | g |
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroral- Überempfindlichkeit gegen Tausendgüldenkraut
- Überempfindlichkeit gegen Liebstöckelwurzel
- Überempfindlichkeit gegen Rosmarinblätter
- Überempfindlichkeit gegen andere Apiaceen (Umbelliferen, z.B. Anis, Fenchel)
- Überempfindlichkeit gegen Anethol (Bestandteil von ätherischen +ANY-len von z.B. Anis, Fenchel)
- Magengeschwüre
- A1g-deme infolge eingeschränkter Herz- oder Nierenfunktion
- bei Empfehlung zu reduzierter Flüssigkeitsaufnahme
- Stillzeit
Art der Anwendung
- unzerkaut vorzugsweise mit etwas Flüssigkeit einnehmen
- auf reichlich Flüssigkeitszufuhr achten
Dosierung
- unterstützend bei Erkrankungen der ableitenden Harnwege und zur Durchspülung der Harnwege
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre
- Einzeldosis: 2 Tabletten
- Tagesgesamtdosis: 2 Tabletten 3mal / Tag
- Behandlungsdauer: prinzipiell nicht begrenzt
- Hinweis: bei anhaltendem Fieber, Krämpfen, bei Blut im Urin, Beschwerden beim Wasserlassen und akuter Harnverhaltung unverzüglich einen Arzt aufsuchen
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre
Indikation
- Traditionell angewendet zur
- unterstützenden Behandlung und zur Ergänzung spezifischer Maßnahmen bei leichten Beschwerden im Rahmen von entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege
- zur Durchspülung der Harnwege zur Verminderung der Ablagerung von Nierengrie+AN8
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroral- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
- häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
- Magen-Darm-Beschwerden
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfall
- Magen-Darm-Beschwerden
- häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
- Erkrankungen des Immunsystems
- ohne Häufigkeitsangabe
- allergische Reaktionen
- ohne Häufigkeitsangabe
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroral- unverzüglich Arzt aufsuchen bei
- anhaltendem Fieber
- Schmerzen im Unterbauch
- Krämpfen
- Blut im Urin
- Beschwerden beim Wasserlassen
- akuter Harnverhaltung
- Kinder < 12 Jahre
- keine ausreichenden Untersuchungen
- deshalb keine Anwendung
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroralsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroral- falls notwendig, kann eine Anwendung während der Schwangerschaft in Betracht gezogen werden
- weitergehende Erfahrungen an schwangeren Frauen (zwischen 300 - 1.000 Schwangerschaftsausgänge) deuten nicht auf ein Fehlbildungsrisiko oder eine fetale/neonatale Toxizität hin
- tierexperimentelle Studien
- keine Hinweise auf eine Reproduktionstoxizität
- Fertilität
- keine Daten zur Beeinflussung der Fertilität beim Menschen vorliegend
- tierexperimentelle Studien
- keine Effekte auf die weibliche und männliche Fertilität beobachtet
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Liebstöckelwurzel Pulver, Rosmarinblätter Pulver, Tausendgüldenkraut Pulver - peroral- soll während der Stillzeit nicht angewendet werden
- nicht bekannt, ob das Arzneimittel oder seine Wirkstoffe/Metabolite in die Muttermilch übergehen
- Risiko für das Neugeborene/Kind kann nicht ausgeschlossen werden
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.