Bullrich Salz (180 St)

Hersteller Delta Pronatura Dr. Krauss & Dr. Beckmann KG
Wirkstoff Natrium hydrogencarbonat
Wirkstoff Menge 850 mg
ATC Code A02AH
Preis Keine Angabe
Menge 180 St
Darreichung (DAR) TAB
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Natrium hydrogencarbonat850mg
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
  • Störungen im Säure-Basen-Haushalt (Alkalose)
  • Kaliummangel
  • Durchführung einer natriumarmen Diät
  • Säureverätzungen des Magens
  • bei Hypernatriämie, Hypoventilation und Hyperosmolarität ist Vorsicht geboten
  • nach übermäßiger Aufnahme von Nahrung und kohlensäurehaltigen Getränken

Art der Anwendung



  • zum Einnehmen mit etwas Flüssigkeit
  • 1 - 2 Stunden Abstand zur Einnahme anderer Medikamente einhalten

Dosierung



  • traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden
    • Erwachsene und Heranwachsende >/= 12 Jahre
      • 1 - 2 Tabletten (850 mg - 1700 mg Natriumhydrogencarbonat) bei Bedarf
      • Anwendung ggf. wiederholen
      • max. Dosis: 4 Tabletten / Tag
    • Behandlungsdauer: prinzipiell nicht begrenzt

Dosisanpassung

  • ältere Patienten
    • keine Dosisanpassung erforderlich
  • Kinder < 12 Jahre
    • Arzneimittel sollte nicht angewendet werden, da keine Daten vorhanden

Indikation



  • traditionell angewendet als mild wirkendes Arzneimittel bei Sodbrennen und säurebedingten Magenbeschwerden

Nebenwirkungen



  • Erkrankungen des Gastrointestinaltraktes
    • häufig: größer bzw. gleich 1/100 bis kleiner 1/10
      • Völlegefühl oder Aufstoßen
  • Erkrankungen der Nieren und Harnwege
    • ohne Häufigkeitsangabe
      • Nierensteine

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • die Einnahme in Kombination mit übermäßiger Aufnahme von Nahrung und / oder kohlensäurehaltigen Getränken kann durch Bildung großer Mengen von Kohlendioxidgas zu Rissen in der Magenwand führen
      • erste Anzeichen hierfür: starke Magen- oder Oberbauchschmerzen
    • langanhaltender Gebrauch kann die Bildung von Calcium- oder Magnesiumphosphatsteinen in der Niere begünstigen
    • bei Patienten mit einer eingeschränkten Nierenfunktion oder metabolischen Alkalose kann es zu einem relevanten Verlust von Säureequivalenten kommen: Nierensteinbildung ebenfalls begünstigt
    • Kinder
      • keine ausreichenden Untersuchungen bei Kindern < 12 Jahren: Anwendung bei dieser Patientengruppe nicht empfohlen
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • das Arzneimittel hat keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss

Kontraindikation (relativ)



siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise



  • keine Anwendung in der Schwangerschaft
  • keine hinreichenden Daten für die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat bei Schwangeren
  • keine hinreichenden tierexperimentellen Studien in Bezug auf die Auswirkungen auf Schwangerschaft oder die embryonale und fötale Entwicklung oder die Geburt oder die postnatale Entwicklung
  • potentielles Risiko für den Menschen nicht bekannt

Stillzeithinweise



  • keine Anwendung in der Stillzeit
  • keine hinreichenden Daten für die Verwendung von Natriumhydrogencarbonat bei Stillenden
  • potentielles Risiko für den Menschen nicht bekannt

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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