Hersteller | MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | R05CA |
Preis | 13,6 € |
Menge | 200 ml |
Darreichung (DAR) | FLE |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser | 0.129 | g | ||
(H) | Arabisches Gummi | Hilfsstoff | ||
(H) | Citronensäure 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Himbeer Aroma | Aromastoff | ||
Propylenglycol | 33.3 | mg | ||
(H) | Himbeersaft Konzentrat | Aromastoff | ||
Saccharose | ||||
Glucose | ||||
Fructose | 66 | mg | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Methyl 4-hydroxybenzoat | Konservierungsstoff | 12.2 | mg |
(H) | Propyl 4-hydroxybenzoat | Konservierungsstoff | 6.8 | mg |
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
(H) | Xanthan gummi | Hilfsstoff | ||
(H) | Xylitol | Hilfsstoff | 4.61 | g |
[Basiseinheit = 15 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
- Überempfindlichkeit gegen Thymiankraut
- Überempfindlichkeit gegen Eibischwurzeln
- Überempfindlichkeit ein anderes Mitglied aus der Familie der Lamiaceae (Lippenblütler)
Art der Anwendung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eibischwurzel Extrak, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral- zum Einnehmen
- bei Bedarf in Wasser verdünnen
Dosierung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
Eibischwurzel Extrak, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral- zur Linderung von Schleimhautreizungen im Mund- und Rachenraum und damit verbundenem trockenem Reizhusten sowie zur Förderung des Abhustens bei produktivem Husten im Zusammenhang mit einer Erkältung
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
- 0,129 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (7 - 13: 1), Auszugsmittel: Wasser plus 0,830 g Auszug aus Eibischwurzeln (1: 12 - 14), Auszugsmittel: Wasser 4mal / Tag alle 3- 4 Stunden
- Maximaldosis
- bei Bedarf bis zu 0,129 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (7 - 13: 1), Auszugsmittel: Wasser plus 0,830 g Auszug aus Eibischwurzeln (1: 12 - 14), Auszugsmittel: Wasser 6mal /Tag
- Kinder von 6 - 11 Jahren
- 0,0645 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (7 - 13: 1), Auszugsmittel: Wasser plus 0,415g Auszug aus Eibischwurzeln (1: 12 - 14), Auszugsmittel: Wasser 4 mal / Tag alle 3- 4 Stunden
- Maximaldosis
- bei Bedarf bis zu 0,0645 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (7 - 13: 1), Auszugsmittel: Wasser plus 0,415g Auszug aus Eibischwurzeln (1: 12 - 14), Auszugsmittel: Wasser 6 mal / Tag
- Kinder von 3 - 5 Jahren
- 0,0645 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (7 - 13: 1), Auszugsmittel: Wasser plus 0,415g Auszug aus Eibischwurzeln (1: 12 - 14), Auszugsmittel: Wasser 4 mal / Tag, alle 3- 4 Stunden entspricht der Tagesgesamtdosis
- Behandlungsdauer
- Selbstbehandlung sollte auf 5 Tage begrenzt sein
- sofern keine wesentliche Besserung eingetreten
- Arzt aufsuchen, da eine ernsthafte Erkrnakung vorliegen kann
- Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren
Dosisanpassung
- Kinder unter 3 Jahren
- Anwendung nicht empfohlen
- keine ausreichenden Daten vorliegend
- medizinische Beratung in Anspruch nehmen
- Patienten mit Leber- und/oder Nierenfunktionsstörungen
- keine hinreichenden Daten für konkrete Dosierungsempfehlung
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
- Erkrankungen des Immunsystems
- ohne Häufigkeitsangabe
- Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich eines Falles von anaphylaktischem Schock und eines Falles von Quincke Ödem) in Zusammenhang mit Thymian-haltigen Arzneimitteln
- Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
- ohne Häufigkeitsangabe
- Magen-Darmbeschwerden in Zusammenhang mit Thymian-haltigen Arzneimitteln
- ohne Häufigkeitsangabe
- Überempfindlichkeitsreaktionen (einschließlich eines Falles von anaphylaktischem Schock und eines Falles von Quincke Ödem) in Zusammenhang mit Thymian-haltigen Arzneimitteln
- ohne Häufigkeitsangabe
- Magen-Darmbeschwerden in Zusammenhang mit Thymian-haltigen Arzneimitteln
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
- Arzt aufzusuchen
- wenn eine Atemwegserkrankung mit Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf einhergeht
- bei fortdauernden Krankheitssymptomen
- beim Auftreten anderer als der in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen
- Kindern unter 3 Jahren
- Anwendung nicht empfohlen
- eine ausreichenden Daten vorliegend
- medizinische Beratung in Anspruch nehmen
- wenn eine Atemwegserkrankung mit Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf einhergeht
- bei fortdauernden Krankheitssymptomen
- beim Auftreten anderer als der in der Packungsbeilage erwähnten Nebenwirkungen
- Anwendung nicht empfohlen
- eine ausreichenden Daten vorliegend
- medizinische Beratung in Anspruch nehmen
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
siehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
- Anwendung während der Schwangerschaft ist nicht empfohlen
- keine oder nur sehr begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Thymiankraut-Trockenextrakt und Eibischwurzel-Auszug bei Schwangeren vorliegend
- tierexperimentellen Studien
- keine ausreichenden Studien in Bezug auf eine Reproduktionstoxizität vorliegend
- Fertilität
- keine ausreichenden Daten über die Auswirkungen von Thymiankraut-Trockenextrakt und Eibischwurzel-Auszug auf die Fertilität vorliegend
- keine ausreichenden Studien in Bezug auf eine Reproduktionstoxizität vorliegend
- keine ausreichenden Daten über die Auswirkungen von Thymiankraut-Trockenextrakt und Eibischwurzel-Auszug auf die Fertilität vorliegend
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)Eibischwurzel Extrakt, (1:12-14), Auszugsmittel: Wasser, Thymiankraut Trockenextrakt, (7-13:1), Auszugsmittel: Wasser - peroral
- soll während der Stillzeit nicht angewendet werden
- nicht bekannt, ob Thymiankraut-Trockenextrakt und Eibischwurzel-Auszug oder ihre Metabolite in die Muttermilch übergehen
- Risiko für das Neugeborene / Kind nicht ausgeschlossen
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Ausreichende Untersuchungen liegen nicht vor.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.