Hersteller | MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | Keine Angabe |
Menge | 20 ml |
Darreichung (DAR) | TRO |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Thymian Destillat | ||||
(H) | Ethanol | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Tropfen in etwas Flüssigkeit oder Zucker einnehmen
Dosierung
- traditionell zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
- 20 Tropfen 3mal / Tag
- Anwendungsdauer: prinzipell nicht begrenzt
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahre
Indikation
- traditionell zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege
- Hinweis:
- bei Beschwerden, die länger als 3 Tage anhalten, bei Atemnot, bei Fieber oder eitrigem oder blutigem Auswurf einen Arzt aufsuchen
Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.