Hersteller | Biologische Heilmittel Heel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 11,66 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | TAB |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Tartarus stibiatus (hom./anthr.) | D4 | 30 | mg | |
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Kontraindikation (absolut)
- Keine bekannt
Art der Anwendung
- Tablette im Mund zergehen lassen
Dosierung
- Bronchitis, insb. chronischer Raucherkatarrh
- 1 Tablette 3mal / Tag
- akute Beschwerden
- anfangs: 1 Tablette / alle 15 Min.
- über einen Zeitraum bis zu 2 Stunden
- anschließend: 1 Tablette 3mal / Tag
- Therapiedauer
- ohne ärztlichen Rat, keine Anwendung über einen längeren Zeitraum
- 1 Tablette 3mal / Tag
- akute Beschwerden
- anfangs: 1 Tablette / alle 15 Min.
- über einen Zeitraum bis zu 2 Stunden
- anschließend: 1 Tablette 3mal / Tag
- Therapiedauer
- ohne ärztlichen Rat, keine Anwendung über einen längeren Zeitraum
Indikation
- Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab
- Bronchitis
- chronischer Raucherkatarrh
- Bronchitis
- chronischer Raucherkatarrh
Nebenwirkungen
- keine bekannt
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen
- Erstverschlimmerung
- mögliche vorübergehende Verschlimmerung vorhandener Beschwerden bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels
- In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen
- mögliche vorübergehende Verschlimmerung vorhandener Beschwerden bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels
- In diesem Fall Arzneimittel absetzen und Arzt aufsuchen
Kontraindikation (relativ)
- Lactoseintoleranz
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- Anwendung in der Schwangerschaft nur nach ärztlicher Rücksprache
Stillzeithinweise
- Anwendung in der Stillzeit nur nach ärztlicher Rücksprache
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.