Hersteller | Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | G04BC |
Preis | 25 € |
Menge | 48 St |
Darreichung (DAR) | BTA |
Norm | N2 |
Medikamente Prospekt
Hydrogencarbonat Ion | 711.82 | mg | ||
(H) | Aromastoffe, natürlich und naturidentisch | Aromastoff | ||
(H) | Natrium cyclamat | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon K30 | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Brausetabletten morgens, mittags und abends jeweils nach den Mahlzeiten nach Auflösen in 1 Glas Wasser einnehmen (abends ggf. 2 Brausetabletten)
- bei Einnahme von 1 - 2 Brausetabletten / Tag bei Calciumsteinen: Einnahme abends als Einmaldosis möglich
- Hinweise:
- Messung der über 24 Stunden ausgeschiedenen Citratmenge und des pH-Wertes des Urins bei Therapiebeginn und bei jeder Dosisanpassung zur Überprüfung einer adäquaten Dosierung empfohlen, ggf. Dosiskorrektur vorzugsweise am Abend
- mehrtägiges Überschreiten des empfohlenen Urin-pH-Bereichs vermeiden (wegen erhöhtem Risiko der Kristallisation von Calciumphosphat und zur Vermeidung einer längerfristigen deutlichen alkalotischen Stoffwechsellage)
- Zufuhr von 1,01 g Natrium und 1,72 g Kalium mit einer Tagesdosis von 3 Brausetabletten (= 9,9 g Kalium-Natrium-Hydrogencitrat)
- Kaliumgehalt bei gleichzeitiger Digitalisbehandlung beachten (0,176 g (4,5 mmol) Kalium / 1 g des Arzneimittels)
- Natriumgehalt bei Verordnung einer natriumarmen Diät beachten (0,103 g (4,5 mmol) Natrium / 1 g des Arzneimittels)
- Reduktion der Salzzufuhr und Erhöhung der täglichen Trinkmenge zur Unterstützung der Wirkung empfohlen
- Messung der über 24 Stunden ausgeschiedenen Citratmenge und des pH-Wertes des Urins bei Therapiebeginn und bei jeder Dosisanpassung zur Überprüfung einer adäquaten Dosierung empfohlen, ggf. Dosiskorrektur vorzugsweise am Abend
Dosierung
- zur Metaphylaxe von Calciumsteinen, vorwiegend Calciumoxalatsteinen, zur Alkalisierung des Urins bei Harnsäuresteinen, auch bei gleichzeitigem Vorliegen von Calciumsteinen
- individuelle Tagesdosierung, Ziel: pH-Wert des frisch gewonnen Urins vor der nächsten Medikation von 6,0 - 7,0 (bei Vorliegen reiner Harnsäuresteine idealerweise pH-Wert von 6,2 - 6,8 und im Falle von Calciumsteinen bevorzugt ein pH-Wert von 6,4 - 7,0)
- 3 - 4 Brausetabletten / Tag, aufgeteilt in 3 Einzeldosierungen (entsprechend 9,9 - 13,2 g Kalium-Natrium-Hydrogencitrat, d.h. 90 - 120 mmol Alkali bzw. 36 - 48,8 mmol Citrat / Tag)
- bei Calciumsteinen
- 1 - 2 Brausetabletten / Tag, als Einmaldosis (entsprechend 3,3 - 6,6 g Kalium-Natrium-Hydrogencitrat, d.h. 30 - 60 mmol Alkali und 12 - 24 mmol Citrat / Tag )
- Erhöhung bzw. Erniedrigung der Tagesdosis bei Unter- bzw. Überschreitung des angegebenen pH-Bereichs, mehrtägiges Überschreiten des empfohlenen Urin-pH-Bereichs vermeiden
- Behandlungsdauer: nach den individuellen Erfordernissen durch den behandelnden Arzt festgelegt
Indikation
- zur Metaphylaxe von Calciumsteinen, vorwiegend Calciumoxalatsteinen (Vorbeugung des Wiederauftretens oder der Größenzunahme verbliebener Fragmente)
- zur Alkalisierung des Urins bei Harnsäuresteinen, auch bei gleichzeitigem Vorliegen von Calciumsteinen
Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).
Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.
Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.
Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Citrate nur zur Behandlung von Harnkonkrementen. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.