Hersteller | Strathmann GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 35,58 € |
Menge | 120 St |
Darreichung (DAR) | HKP |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Hauhechelwurzel Trockenextrakt, (6-9:1), Auszugsmittel: Ethanol 20% (m/m) | 14 | mg | ||
(H) | Calcium hydrogenphosphat 2-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Eisen (III) oxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Gelatine | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose Lösung | Hilfsstoff | ||
(H) | Indigocarmin | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Maltodextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Wasser, gereinigt | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme nach den Mahlzeiten, unzerkaut, mit etwas Flüssigkeit
- Während der gesamten Anwendungsdauer auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten
- Arzt unverzüglich kontaktieren bei:
- Schmerzen im Bereich der Nieren
- Beschwerden beim Wasserlassen
- Blut im Urin
- Akutem Harnverhalt
Dosierung
- Traditionell angewendet zur Unterstützung der Ausscheidungsfunktion der Niere
- Erwachsene und Heranwachsende > 12 Jahre
- Soweit nicht anders verordnet: 1 Kapsel 3 mal / Tag
- Einzeldosis: 1 Kapsel
- Tagesmaximaldosis: 3 Kapseln
- Behandlungsdauer: 2 - 4 Wochen
- Erwachsene und Heranwachsende > 12 Jahre
Indikation
- Traditionell angewendet zur Unterstützung der Ausscheidungsfunktion der Niere
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.