Hersteller | Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Kalium chloratum (hom./anthr.) |
Wirkstoff Menge | D6 |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 12,62 € |
Menge | 400 St |
Darreichung (DAR) | TAB |
Norm | N3 |
Medikamente Prospekt
Kalium chloratum (hom./anthr.) | D6 | 250 | mg | |
(H) | Calcium bisdocosanoat | Hilfsstoff | ||
(H) | Kartoffelstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Tabletten zum Einnehmen
- bei Fortdauern der Krankheitssymptome während der Anwendung soll medizinischer Rat eingeholt werden
Dosierung
Basiseinheit: 1 Tablette enthält Kalium chloratum Trit. D6 250mg
- bei akuten Zuständen
- Einzeldosis: 1 Tablette/ 30-60 Min.
- tägliche Maximaldosis: 1 Tablette 6 mal / Tag
- Behandlungsdauer: 1 Woche , darüber hinausgehende Anwendung
nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten
- bei chronischen Verlaufsformen
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- Einzeldosis:1 Tablette 1-3mal / Tag
- Kinder 6-12 Jahre
- akut: max. 4 Tabletten / Tag
- chronisch: max.2 Tabletten / Tag
- Kleinkinder 1- 6 Jahre
- akut: max. 3 Tabletten / Tag
- chronisch: max. 1-2 Tabletten / Tag
- Säuglinge < 1 Jahr nach Rücksprache mit einem Arzt
- akut: max. 2 / Tag
- chronisch: max. 1 Tablette / Tag
- Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
- Dosisreduktion: bei Besserung der Beschwerden die Häufigkeit der Anwendung reduzieren
- Behandlungsdauer: keine Einnahme über längere Zeit ohne Rat eines homöopathisch erfahrenenTherapeuten
Indikation
- registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.