Biochemie 4 Kal Chlora D 6 (4000 St)

Hersteller Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Wirkstoff Kalium chloratum (hom./anthr.)
Wirkstoff Menge D6
ATC Code Keine Angabe
Preis 48,64 €
Menge 4000 St
Darreichung (DAR) TAB
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Kalium chloratum (hom./anthr.)D6250mg
(H)Calcium bisdocosanoatHilfsstoff
(H)KartoffelstärkeHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Tabletten zum Einnehmen
  • bei Fortdauern der Krankheitssymptome während der Anwendung soll medizinischer Rat eingeholt werden

Dosierung



Basiseinheit: 1 Tablette enthält Kalium chloratum Trit. D6 250mg

  • bei akuten Zuständen
    • Einzeldosis: 1 Tablette/ 30-60 Min.
    • tägliche Maximaldosis: 1 Tablette 6 mal / Tag
    • Behandlungsdauer: 1 Woche , darüber hinausgehende Anwendung
      nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten
  • bei chronischen Verlaufsformen
    • Erwachsene und Kinder > 12 Jahren
      • Einzeldosis:1 Tablette 1-3mal / Tag
    • Kinder 6-12 Jahre
      • akut: max. 4 Tabletten / Tag
      • chronisch: max.2 Tabletten / Tag
    • Kleinkinder 1- 6 Jahre
      • akut: max. 3 Tabletten / Tag
      • chronisch: max. 1-2 Tabletten / Tag
    • Säuglinge < 1 Jahr nach Rücksprache mit einem Arzt
      • akut: max. 2 / Tag
      • chronisch: max. 1 Tablette / Tag
  • Dosisreduktion: bei Besserung der Beschwerden die Häufigkeit der Anwendung reduzieren
  • Behandlungsdauer: keine Einnahme über längere Zeit ohne Rat eines homöopathisch erfahrenenTherapeuten


Indikation



  • registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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