Benfo Biomo 300mg Filmtabl (30 St)

Hersteller Biomo Pharma GmbH
Wirkstoff Benfotiamin
Wirkstoff Menge 300 mg
ATC Code A11DA03
Preis 19,49 €
Menge 30 St
Darreichung (DAR) FTA
Norm Keine Angabe
Benfo Biomo 300mg Filmtabl (30 St)

Medikamente Prospekt

Benfotiamin300mg
(H)Cellulose, mikrokristallinHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)Glycerol dibehenatHilfsstoff
(H)Opadry II, wei+AN8Hilfsstoff
Titan dioxid
Macrogol 3350
Talkum
Poly(vinylalkohol)
(H)Povidon K30Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Gesamt Natrium IonZusatzangabe<23 (23)mg
Gesamt Natrium Ion<1mmol
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Benfotiamin oder Thiamin

Art der Anwendung



  • Einnahme der Filmtabletten unzerkaut mit einem Glas Wasser

Dosierung



  • Therapie von Vitamin-B1-Mangelzuständen bei Erwachsenen, falls diese nicht durch Anpassung der Ernährung behoben werden können
    • 0,5 - 1 Tablette (150 - 300 mg Benfotioamin) / Tag
    • abhängig von der Schwere des Mangels ggf. höhere oder niedrigere Dosen auf Anweisung des Arztes erforderlich
    • Anwendungsdauer
      • richtet sich nach der Ursache des Thiamin-Mangels und dem therapeutischen Erfolg
      • nach etwa 4 Wochen ist das therapeutische Ansprechen zu überprüfen
    • Kinder und Jugendliche < 18 Jahre
      • Anwendung nicht empfohlen (nur begrenzt Daten vorhanden)
    • Nierenfunktionsstörung: keine Dosisanpassung erforderlich
    • ältere Menschen: keine Dosisanpassung erforderlich
    • Leberfunktionsstörung: Anwendung mit Vorsicht

Indikation



  • Therapie von Vitamin-B1-Mangelzuständen bei Erwachsenen, falls diese nicht durch Anpassung der Ernährung behoben werden können

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

  • Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • gastrointestinale Störungen wie z. B. Übelkeit oder andere Beschwerden
        • wurde in klinischen Studien dokumentiert
        • ein kausaler Zusammenhang mit Vitamin B1 sowie eine mögliche Dosisabhängigkeit sind noch nicht ausreichend geklärt
  • Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
      • Überempfindlichkeitsreaktionen
        • Urtikaria
        • Exanthem

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

  • keine

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

siehe Therapiehinweise

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

  • in der Schwangerschaft beträgt die empfohlene tägliche Zufuhr für Vitamin B1
    • 1,2 mg im 2. Trimester
    • 1,3 mg im 3. Trimester
      • diese Dosierung darf nur überschritten werden, wenn bei der Patientin ein nachgewiesener Vitamin-B1-Mangel besteht
      • die Sicherheit einer Anwendung höherer als die täglich empfohlene Dosis ist bislang nicht belegt

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Benfotiamin - peroral

  • in der Stillzeit beträgt die empfohlene tägliche Zufuhr für Vitamin B1 1,3 mg
  • Vitamin B1 geht in die Muttermilch über

Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung im 3. Trimester der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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