Baldriparan Zur Beruhigung (120 St)

Hersteller Pfizer Consumer Healthcare GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code N05C
Preis Keine Angabe
Menge 120 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Melissenblätter Trockenextrakt, (4-6:1), Auszugsmittel: Wasser85mg
(H)BetacarotenHilfsstoff
(H)Carminsäure, AluminiumsalzHilfsstoff
(H)Cellulose PulverHilfsstoff
(H)DL-alpha-TocopherolHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)KohlenhydrateHilfsstoff0.015BE
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium stearatHilfsstoff
(H)Maisöl, raffiniertesHilfsstoff
(H)MaisstärkeHilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)MontanglycolwachsHilfsstoff
(H)Palmitoyl ascorbinsäureHilfsstoff
(H)Povidon K25Hilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der Tabletten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit

Dosierung



  • Unruhezustände
    • Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahre
      • 2 überzogene Tabletten bis zu 3mal / Tag
      • Anwendungsdauer: nicht prinzipiell begrenzt
  • Nervös bedingte Einschlafstörungen
    • Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahre
      • 2 überzogene Tabletten / Tag, eine halbe bis eine Stunde vor dem Schlafengehen
      • Dosissteigerung, falls erforderlich: zusätzlich 2 überzogene Tabletten bereits früher im Verlauf des Abends
      • Anwendungsdauer: nicht prinzipiell begrenzt

Indikation



  • Unruhezustände
  • nervös bedingte Einschlafstörungen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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