Bad Heilbr Herz Kreislau N (8X1.5 g)

Hersteller Bad Heilbrunner Naturheilm. GmbH & Co. KG
Wirkstoff Weißdornblätter mit Blüten
Wirkstoff Menge 1440 mg
ATC Code C01EB04
Preis Keine Angabe
Menge 8X1.5 g
Darreichung (DAR) FBE
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Weißdornblätter mit Blüten1440mg
(H)AngelikawurzelHilfsstoff
(H)FenchelHilfsstoff
(H)PfefferminzblätterHilfsstoff
(H)RosmarinblätterHilfsstoff
[Basiseinheit = 1.8 Gramm]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Zubereitungen aus Weißdorn

Art der Anwendung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • feste Darreichungsform
    • unzerkaut mit Flüssigkeit vor oder zu den Mahlzeiten einnehmen
  • flüssige Darreichungsform:
    • unverdünnt oder mit etwas Wasser (Ausnahme: Zubereitung enthält Campher) gemischt einnehmen, anschließend ausreichend Flüssigkeit nachtrinken

Dosierung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • nachlassende Leistungsfähigkeit des Herzens entsprechend Stadium II nach NYHA (New York Heart Association)
    • Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre:
      • 240 - 900 mg Weißdornextrakt verteilt auf 2 - 3 Einzeldosen
      • Anwendungsdauer: mindestens 6 Wochen
      • spätestens nach 6 Monaten weitere Anwendungsdauer festlegen

Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • gelegentlich: größer bzw. gleich 1/1000 bis kleiner 1/100
    • Magen-Darm-Beschwerden
    • Schwächegefühl
    • Hautausschlag
    • Überempfindlichkeitsreaktionen

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • Patientenhinweis:
    • unverändertes Fortbestehen der Krankheitssymptome über sechs Wochen oder Ansammlung von Wasser in den Beinen:
      • Rücksprache mit dem Arzt
    • Schmerzen in der Herzgegend, die in die Arme, den Oberbauch oder in die Halsgegend ausstrahlen können, oder bei Atemnot:
      • sofortige ärztliche Abklärung zwingend erforderlich

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • Kinder < 12 Jahre (keine ausreichenden Untersuchungen)
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • keine Einnahme während der Schwangerschaft
  • es liegen keine experimentellen Untersuchungen über Anwendung während der Schwangerschaft vor
  • keine Anhaltspunkte für Risiken während der Schwangerschaft

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Crataegus-Glykoside - peroral

  • keine Einnahme während der Stillzeit
  • es liegen keine experimentellen Untersuchungen über Anwendung in der Stillzeit vor

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

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