Babylax (3 St)

Hersteller Infectopharm Arzn.U.Consilium GmbH
Wirkstoff Glycerol 85%
Wirkstoff Menge 1800 mg
ATC Code A06AG04
Preis 7,76 €
Menge 3 St
Darreichung (DAR) KLI
Norm N1
Babylax (3 St)

Medikamente Prospekt

Glycerol 85+ACU1.8g
(H)Benzalkonium chloridKonservierungsstoff0.36mg
(H)Carbomer 29400-39400Hilfsstoff
(H)Dinatrium edetat 2-WasserHilfsstoff
(H)Macrogol 400Hilfsstoff
(H)Natrium hydroxidHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile
  • Ileus
  • Bei unklaren abdominalen Beschwerden wird die Anwendung von BabylaxArgA8-/sup> nicht empfohlen.

Art der Anwendung



  • Vor der Anwendung die Verschlusskappe abziehen, den Dorn in die Spitze des Rectiolenhalses drücken und den Hals der Rectiole eventuell etwas einfetten. Dann den Rectiolenhals in den After einführen und durch kräftiges Zusammendrücken den Füllkörper leeren. Beim Herausziehen der Rectiole den Füllkörper zusammengedrückt lassen, damit der Wirkstoff nicht wieder zurückgesaugt werden kann.
  • Nach Ausdrücken des Füllkörpers verbleibt ein Rest in der Rectiole, der verworfen werden kann. Dieses ist bei der Dosierungsanleitung berücksichtigt worden. Soll nur eine halbe Rectiole angewendet werden, ist vorher die Hälfte der Rektallösung auszudrücken und zu verwerfen.

Dosierung



  • Im Bedarfsfall wird der Inhalt von
    • 1/2 bis 1 Rectiole bei Säuglingen,
    • 1 Rectiole bei Kleinkindern,
    • 1 - 2 Rectiolen bei Schulkindern
      • in den Enddarm gegeben.
  • Dauer der Anwendung
    • Eine Daueranwendung von Laxantien ist nicht empfehlenswert, da die Ursache der Verstopfung hierdurch nicht beseitigt werden kann.

Indikation



  • Symptomatische Behandlung von Darmträgheit und Stuhlverstopfung bei Säuglingen und Kindern jeden Alters, insbesondere dann, wenn Nahrungsumstellung oder diätetische Maßnahmen allein keine Wirkung erzielt haben.

Nebenwirkungen



  • Bei besonders empfindlichen Personen oder bei vorgeschädigter Schleimhaut kann es in Einzelfällen zu Irritationen der Rektalschleimhaut kommen.
  • Bei Diabetikern mit durchblutungsbedingten trophischen Störungen kann es in seltenen Fällen zu einer verstärkten Darmschleimhautreizung kommen.

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen



  • Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Benzalkoniumchlorid kann lokale Reizungen hervorrufen.
  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder sonstige Wechselwirkungen
    • Durch BabylaxArgA8-/sup> kann die Wirkung anderer rektal applizierter Arzneimittel durch deren vorzeitige Ausscheidung gemindert werden, wenn BabylaxArgA8-/sup> vor deren vollständiger Resorption angewendet wird.
  • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • BabylaxArgA8-/sup> hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
  • Überdosierung
    • Im Falle einer versehentlichen oralen Einnahme oder Überdosierung besteht keine Vergiftungsgefahr. Zur Vermeidung einer eventuellen Schleimhautreizung des Verdauungstraktes sollte Wasser oder Tee nachgetrunken werden.
    • Der exzessive Gebrauch von Laxantien kann zu folgenden Störungen führen: Reizung der Darmschleimhaut, Wasser- und Elektrolytverlust, Hypokaliämie, Darmveränderungen bis hin zur Darmlähmung.

Kontraindikation (relativ)



keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise



  • Berichte über schädliche Wirkungen während der Schwangerschaft und Stillzeit beim Menschen sind nicht bekannt.

Stillzeithinweise



  • Berichte über schädliche Wirkungen während der Schwangerschaft und Stillzeit beim Menschen sind nicht bekannt.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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