Augenschutz Kap Na Salus (120 St)

Hersteller Salus Pharma GmbH
Wirkstoff Retinol
Wirkstoff Menge 2500 IE
ATC Code A11CA01
Preis 14,75 €
Menge 120 St
Darreichung (DAR) WKA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Retinol2500IE
(H)Eisen (III) hydroxid oxid x-WasserHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
(H)Heidelbeerblätter Trockenextrakt, (12-25:1)Hilfsstoff
Maltodextrin
(H)Heidelbeerfrucht PulverHilfsstoff
(H)Kokosfett, raffiniertHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)Phospholipide (aus Sojabohne)Hilfsstoff
(H)Silicium dioxidHilfsstoff
(H)Sojaöl, raffiniertHilfsstoff
(H)SorbitolHilfsstoff
(H)Wachs, gelbHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Überempfindlichkeit gegen Vitamin A
  • Hirndrucksteigerungen verschiedener Genese
  • Hypervitaminose A
  • Anwendung in der Schwangerschaft in Tagesdosen über 10.000 I.E.
  • Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter ohne zuverlässigen Konzeptionsschutz, wenn die Möglichkeit einer Schwangerschaft besteht, in Tagesdosen über 10.000 I.E.

Art der Anwendung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Krankheitsverlauf
  • Einnahme mit Flüssigkeit

Dosierung, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • 1 mg Retinolpalmitat entspricht 1818 I.E.
  • Dosierungsempfehlungen
    • Kinder unter 1 Jahr
      • 1,65 - 3,3 mg Retinolpalmitat / Tag (3.000 - 6.000 I.E.)
    • Kinder 1 bis 3 Jahre
      • 3,30 - 6,60 mg Retinolpalmitat / Tag (6.000 - 12.000 I.E.)
    • Kinder 4 bis 6 Jahre
      • 5,50 - 13,75 mg Retinolpalmitat / Tag (10.000 - 25.000 I.E.)
    • Kinder 7 bis 10 Jahre
      • 8,25 - 27,50 mg Retinolpalmitat / Tag (15.000 - 50.000 I.E.)
    • Jugendliche 11 bis 17 Jahre (unter Ausschluss einer Schwangerschaft)
      • 11,00 - 55,00 mg Retinolpalmitat / Tag (20.000 - 100.000 I.E.)
    • Erwachsene (unter Ausschluss einer Schwangerschaft)
      • 13,75 - 82,50 mg Retinolpalmitat / Tag (25.000 - 150.000 I.E.)
    • Verwendung bei Schwangerschaft und Frauen im gebärfähigen Alter ohne Konzeptionsschutz
      • Maximale Tagesdosis 8.000 I.E., Einzeldosis von maximal 3.000 I.E. sollte nicht überschritten werden
      • Dosierungen von mehr als 10.000 I.E. / Tag sind während der Schwangerschaft wegen des möglichen teratogenen Risikos kontraindiziert

Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Vitamin A - Status überwachen bei
    • hämodialysierten Patienten (Gefahr der Hypervitaminose A in Kombination mit Hyperkalzämie)
    • Patienten mit einer schweren Form von Hypertriglyceridämie Typ V
  • Bei Patienten mit Alkoholabusus verstärkt die gleichzeitige Zufuhr von Alkohol und Vitamin A die Hepatotoxizität. Die Supplementierung sollte daher mit größer Zurückhaltung erfolgen
  • Tetrazykline können in Kombination mit Vitamin A zu einer Hirndrucksteigerung führen

Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Kombination von Vitamin A und Retinsäure bzw. Retinsäure-Derivaten
  • Hämodialysierte Patienten
  • Patienten mit einer schweren Form von Hypertriglyceridämie Typ V
  • Patienten mit Alkoholabusus
  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Gefahr kindlicher Missbildungen bei der Einnahme hoher Dosen Vitamin A während der Schwangerschaft
  • Kontraindiziert in der Schwangerschaft in Tagesdosen über 10.000 I.E.
  • Kontraindiziert bei Frauen im gebärfähigen Alter ohne zuverlässigen Konzeptionsschutz, wenn die Möglichkeit einer Schwangerschaft besteht in Tagesdosen über 10.000 I.E.
  • Empfohlene maximale Tagesdosis: 8.000 I.E.
  • Maximale Einzeldosis: 3.000 I.E.
  • Ernährungshinweise
    • Leber kann Vitamin A in Konzentrationen enthalten, die besonders in der Frühschwangerschaft zu kindlichen Missbildungen führen können (bis über 100.000 I.E. / 100 g). Schwangere im ersten Trimenon und Frauen mit Kinderwunsch sollten deshalb auf den Verzehr von Leber verzichten und stattdessen vermehrt carotinreiche Säfte und Gemüse zu sich nehmen. Im zweiten und dritten Trimenon ist der Verzehr von Leber bezüglich der darin enthaltenen Vitamin-A-Konzentrationen unbedenklich.
    • Frauen im gebärfähigen Alter sollten im Allgemeinen keine größeren Mengen Leber auf einmal verzehren. Häufigere kleine Portionen (50 - 75 g) sind vorzuziehen.

Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)

Retinol (Vitamin A) - peroral

  • Vitamin A ist plazentagängig und geht in die Muttermilch über
  • Anwendung erscheint unbedenklich

Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung.

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

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