Hersteller | Salus Pharma GmbH |
Wirkstoff | Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt (15-2:1) Au |
Wirkstoff Menge | 300 mg |
ATC Code | M01AX |
Preis | 22,41 € |
Menge | 100 St |
Darreichung (DAR) | FTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Teufelskrallenwurzel Trockenextrakt, (1,5-2:1), Auszugsmittel: Ethanol 40% (V/V) | 300 | mg | ||
(H) | Calcium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Carmellose, Natriumsalz | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose | Hilfsstoff | ||
(H) | Eudragit E 12,5 | Hilfsstoff | ||
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Maisstärke | Hilfsstoff | ||
(H) | Povidon K25 | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, gefällt | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- Einnahme der Tabletten morgens, mittags und abends ca. 10 Min. vor den Mahlzeiten unzerkaut, nicht im Liegen, mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise 1 Glas Wasser)
Dosierung
- unterstützende Behandlung bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie bei dyspeptischen Beschwerden
- Erwachsene und Kinder +ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre:
- 3 Tabletten 3mal / Tag
- Anwendungsdauer:
- zeitlich nicht begrenzt
- bei akuten Zuständen, die mit Rötung, Schwellung oder Übererwärmung von Gelenken einhergehen, sowie bei andauernden Beschwerden: Arzt aufsuchen
- Erwachsene und Kinder +ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre:
Indikation
- unterstützende Behandlung bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Antiarthrotika und Chondroprotektiva Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.