Hersteller | Ardeypharm GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | N05C |
Preis | 11,66 € |
Menge | 50 St |
Darreichung (DAR) | UTA |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
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Hopfenzapfen Trockenextrakt, (4-8:1), Auszugsmittel: Ethanol 40% (V/V) | 68 | mg | ||
(H) | Arabisches Gummi | Hilfsstoff | ||
(H) | Calcium carbonat | Hilfsstoff | ||
(H) | Carboxymethylstärke, Natriumsalz Typ A | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose Pulver | Hilfsstoff | ||
(H) | Cellulose, mikrokristallin | Hilfsstoff | ||
(H) | Dextrin | Hilfsstoff | ||
(H) | Eudragit E 100 | Hilfsstoff | ||
(H) | Kohlenhydrate | Hilfsstoff | 0.02 | BE |
(H) | Lactose 1-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Magnesium stearat | Hilfsstoff | ||
(H) | Montanglycolwachs | Hilfsstoff | ||
(H) | Saccharose | Hilfsstoff | ||
(H) | Silicium dioxid, hochdispers | Hilfsstoff | ||
(H) | Stärke acetat | Hilfsstoff | ||
(H) | Stearinsäure | Hilfsstoff | ||
(H) | Talkum | Hilfsstoff | ||
(H) | Titan dioxid | Hilfsstoff | ||
(H) | Tragant | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Stück] |
Art der Anwendung
- zum Einnehmen
- Einnahme nicht im Liegen
Dosierung
- nervös bedingte Einschlafstörungen
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
- 1 Tablette (200 mg Trockenextrakt aus Baldrianwurzel / 68 mg Trockenextrakt aus Hopfenzapfen) 0,5 - 1 Stunde vor dem Schlafengehen
- falls notwendig: zusätzliche Einnahme 1 Tablette früher im Verlauf des Abends
- Behandlungsdauer
- unbegrenzt
- Patientenhinweis: Falls Beschwerden > 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern, muss ein Arzt aufgesucht werden
- Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
Indikation
- Nervös bedingte Einschlafstörungen
Einnahme in aufrechter Körperhaltung.
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. - ausgenommen für die Behandlung von Schlafstörungen (Insomnie) bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und/oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.