Hersteller | Weber & Weber GmbH & Co. KG |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 18,49 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | MIS |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Urtica (hom./anthr.) | A2AA8-/td> | 0.2 | ml | |
(H) | Ethanol 15% (M/M) | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Tropfen zum Einnehmen
- Wirksamkeit und Verträglichkeit wird durch leichte Trübungen oder Ausfällungen nicht beeinflusst
- ggf. vor Gebrauch schütteln
Dosierung
Basiseinheit: 10 ml Lösung enthält 2 ml Acidum arsenicosum Dil. D4, 1,5 ml Berberis vulgaris +ANgAOw- 2 ml Citrullus colocynthis Dil. D4, 0,02 ml Toxicodendron quercifolium Dil. D2, 2 ml Urtica urens e planta tota rec. flor. +ANg
- chronische Gelenkerkrankungen (homöopathisches Arzneimittelbild)
- akute Zustände
- 5 - 10 Tropfen, jede 1/2 bis ganze Stunde
- max. 12mal / Tag
- chronische Verlaufsformen
- 5 - 10 Tropfen 1 - 3mal / Tag
- Behandlungsdauer
- ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit
- akute Zustände
Indikation
- Anwendungsgebiete entsprechend den homöopathischen Arzneimittelbildern
- chronische Gelenkerkrankungen
- Hinweis
- bei akuten Zuständen (z. B. Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken): Arzt aufsuchen
Enthält 0,05-0,5 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern.
Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit ist nicht empfohlen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.