Aktivanad N (500 ml)

Hersteller Medice Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code A13A
Preis 20,99 €
Menge 500 ml
Darreichung (DAR) SAF
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Leber Extrakt (vom Rind), (2,25-3:1), Auszugsmittel: Wasser175mg
(H)ApfelsinenschalenölHilfsstoff
(H)Bitterorangenschalen AromaAromastoff
(H)Citronensäure, wasserfreiHilfsstoff
(H)Ethanol 96% (V/V)Hilfsstoff
(H)Glucose SirupHilfsstoff
(H)Hagebuttenschalen Extrakt, (0,58-0,86:1), Auszugsmittel: WasserHilfsstoff
Aspergillus niger Enzymgemisch
(H)Kakao Pulver Extrakt, stark entöltHilfsstoff
(H)Methyl 4-hydroxybenzoatKonservierungsstoff
(H)Natrium hydroxidHilfsstoff
(H)Propyl 4-hydroxybenzoat, NatriumsalzKonservierungsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)VanillinHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
(H)ZuckercouleurHilfsstoff
[Basiseinheit = 5 Milliliter]

Art der Anwendung



  • enthält ca. 1,3 g Alkohol / 15 ml Saft
    • gesundheitliches Risiko u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hingeschädigten, Schwangeren und Kindern
  • enthält ca. 56 mg Coffein / 15 ml Saft
    • während der Anwendung zusätzlichen Konsum coffein-haltiger Getränke wie z.B. Kaffee, Schwarz- oder Grüntee, coffeinhaltige Limonaden etc. nach Möglichkeit vermeiden oder reduzieren
  • kann schädlich für die Zähne sein
  • bei Magen- und Galleempfindlichkeit: Einnahme nicht nüchtern

Dosierung



  • traditionelle Anwendung zur Stärkung oder Kräftigung des Allgemeinbefindens
    • Erwachsene und Jugendliche (+ACY-gt+ADsAPQ- 12 Jahre)
      • 15 ml (1 Messbecher) 1mal / Tag
      • Dosiswiederholung, im Bedarfsfall: nicht mehr als 2mal / 24 Stunden
      • Applikationsintervall: mind. 6 Stunden
      • Behandlungsdauer: prinzipiell nicht begrenzt

Indikation



  • traditionelle Anwendung zur Stärkung oder Kräftigung des Allgemeinbefindens (Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung)

Enthält 0,5-3,0 g Alkohol pro Einzelgabe. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Roborantien, Tonika und appetitanregende Mittel Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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