Aktiminal (20 St)

Hersteller Schaper & Brümmer GmbH & Co. KG
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code R05F
Preis 25,73 €
Menge 20 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe
Aktiminal (20 St)

Medikamente Prospekt

Sauerampferkraut Pulver36mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)BienenwachsHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)CarnaubawachsHilfsstoff
(H)CelluloseHilfsstoff
(H)Croscarmellose, NatriumsalzHilfsstoff
(H)GlucoseHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]Hilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Schellack, gebleicht, entwachstHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, gefälltHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)TragantHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • Einnahme der überzogenen Tabletten
    • unzerkaut
    • am besten mit 1 Glas Wasser
    • unabhängig von den Mahlzeiten
  • Hinweis
    • für Patienten mit empfindlichem Magen Einnahme nach den Mahlzeiten empfohlen

Dosierung



  • Unterstützung der Schleimlösung bei Erkältungen mit Schnupfen
    • Erwachsene und Jugendliche > 12 Jahre
      • 1 überzogene Tablette 3mal / Tag
    • Kinder < 12 Jahre
      • keine ausreichenden Untersuchungen
      • Anwendung nicht empfohlen
    • Bahandlungsdauer
      • im Rahmen der Selbstmedikation max. 7 - 14 Tage
      • bei Fieber, bei Kopf- und Gesichtsschmerzen, sowie bei Beschwerden, die sich nach 1 Woche verschlechtert oder nicht gebessert haben oder unklaren Beschwerden
        • Arzt aufsuchen

Indikation



  • traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Unterstützung der Schleimlösung bei Erkältungen mit Schnupfen
  • Hinweis
    • ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Die Anwendung in der Schwangerschaft ist nicht empfohlen.

Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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