Hersteller | Wala Heilmittel GmbH |
Wirkstoff | Wirkstoffkombination |
Wirkstoff Menge | Info |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 15,4 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | OEL |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
Aconitum/Camphora comp. (hom./anthr.) | ||||
(H) | Erdnussöl, raffiniert | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 1 Gramm] |
Kontraindikation (absolut)
- Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile
- Kinder unter 6 Jahre
Art der Anwendung
- Zum Einreiben in die Haut
Dosierung
- Anregung des Wärmeorganismus und Integration von Stoffwechselprozessen bei schmerzhaften entzündlichen Erkrankungen, die vom Nerven-Sinnes-System ausgehen
- pro Anwendung ca. 1 - 3ml +ANY-l verwenden
- 1 - 3mal / Tag an den schmerzhaften Stellen einreiben
- Behandlungsdauer:
- keine toxikologischen Risiken, die Anwendungsdauer beschränken
- Anwendungsdauer entspricht Dauer der behandelten Erkrankung
Indikation
- wird angewendet gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
- Anregung des Wärmeorganismus und Integration von Stoffwechselprozessen bei schmerzhaften entzündlichen Erkrankungen, die vom Nerven-Sinnes-System ausgehen, z.B.
- Neuralgien (Nervenschmerzen)
- Neuritiden (Nervenentzuendungen)
- Herpes zoster (Guertelrose)
- rheumatische Gelenkerkrankungen
- Anregung des Wärmeorganismus und Integration von Stoffwechselprozessen bei schmerzhaften entzündlichen Erkrankungen, die vom Nerven-Sinnes-System ausgehen, z.B.
Nebenwirkungen
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- Hautrötungen und -ausschläge
Kontraindikation (relativ)
- Schwangerschaft
- Stillzeit
Schwangerschaftshinweise
- sollte in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden
Stillzeithinweise
sollte in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden
Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.