Aconit Schmerzoel (100 ml)

Hersteller Wala Heilmittel GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 15,4 €
Menge 100 ml
Darreichung (DAR) OEL
Norm N1

Medikamente Prospekt

Aconitum/Camphora comp. (hom./anthr.)
(H)Erdnussöl, raffiniertHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Gramm]

Kontraindikation (absolut)



  • Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile
  • Kinder unter 6 Jahre

Art der Anwendung



  • Zum Einreiben in die Haut

Dosierung



  • Anregung des Wärmeorganismus und Integration von Stoffwechselprozessen bei schmerzhaften entzündlichen Erkrankungen, die vom Nerven-Sinnes-System ausgehen
    • pro Anwendung ca. 1 - 3ml +ANY-l verwenden
    • 1 - 3mal / Tag an den schmerzhaften Stellen einreiben
    • Behandlungsdauer:
      • keine toxikologischen Risiken, die Anwendungsdauer beschränken
      • Anwendungsdauer entspricht Dauer der behandelten Erkrankung

Indikation



  • wird angewendet gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
    • Anregung des Wärmeorganismus und Integration von Stoffwechselprozessen bei schmerzhaften entzündlichen Erkrankungen, die vom Nerven-Sinnes-System ausgehen, z.B.
      • Neuralgien (Nervenschmerzen)
      • Neuritiden (Nervenentzuendungen)
      • Herpes zoster (Guertelrose)
      • rheumatische Gelenkerkrankungen

Nebenwirkungen



  • sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
    • Hautrötungen und -ausschläge

Kontraindikation (relativ)



  • Schwangerschaft
  • Stillzeit

Schwangerschaftshinweise



  • sollte in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden

Stillzeithinweise



sollte in der Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden

Für die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Indikationsgebiete kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete und Anwendungsvoraussetzungen nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt hat zur Begründung der Verordnung die zugrunde liegende Diagnose in der Patientendokumentation aufzuzeichnen.

 

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