Acetolyt (300 g)

Hersteller Protina Pharmazeutische GmbH
Wirkstoff Hexacalcium hexanatrium trihydrogen heptakis (citr
Wirkstoff Menge 2500 mg
ATC Code A12CX
Preis 36,18 €
Menge 300 g
Darreichung (DAR) GRA
Norm N2
Acetolyt (300 g)

Medikamente Prospekt

Natrium Ion195mg
[Basiseinheit = 2.5 Gramm]

Art der Anwendung



  • Granulat zunächst mit wenig Wasser (ca. 1 Teelöffel / Messlöffel Granulat) anrühren und dabei an Gefäßwand mit Teelöffel zerdrücken
  • wenn vorhanden, kann für diesen Vorgang heißes Wasser verwendet werden
  • erst anschließend Brei auf das Endvolumen (ca. 1 Glas Wasser) verdünnen
  • milchartig aussehende Flüssigkeit dann schluckweise, möglichst nach den Mahlzeiten trinken

Dosierung



  • Therapie und Erhaltungstherapie metabolischer Azidosen
    • Dosierung nach Schweregrad
    • mittlere Initialdosis
      • 2 Messlöffel Granulat (10 - 15 g) 2 - 3mal / Tag bis zur Normalisierung
      • für 3 - 5 Tage
    • Erhaltungstherapie
      • 1 Messlöffel Granulat (5 g) 2mal / Tag
      • in leichten Fällen: 1 Messlöffel (2,5 g) 1mal / Tag

Indikation



  • Therapie und Erhaltungstherapie metabolischer Azidosen

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Ethanol. Ein potenzielles gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigte, Schwangeren und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Bisher keine Hinweise auf embryotox. / teratogene Risiken beim Menschen (Trimenon 1).

Bisher gibt es bei Anwendung des Arzneistoffs während des ersten Drittels der Schwangerschaft keine Hinweise auf Risiken beim Menschen, die auf Missbildungen oder Organschäden beim Ungeborenen deuten würden.

Wirkstoff geht nicht / nur geringfügig in Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Der Arzneistoff geht nicht oder nur geringfügig in die Muttermilch über. Eine Anwendung ist auf Basis bisheriger Kenntnisse unbedenklich.

Bedingt erstattungsfähig für Erwachsene gem. § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit Arzneimittelrichtlinie § 12 sowie Anlage I bei folgenden Indikationen: Acidosetherapeutika nur zur Behandlung von dialysepflichtiger Nephropathie und chronischer Niereninsuffizienz sowie bei Neoblase, lIeumconduit, Nabelpouch und Implantation der Harnleiter in den Dünndarm. Die Regelung gilt nicht für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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