Abtei Nachtruhe Einschlafk (40 St)

Hersteller Omega Pharma Deutschland GmbH
Wirkstoff Wirkstoffkombination
Wirkstoff Menge Info
ATC Code Keine Angabe
Preis 5,79 €
Menge 40 St
Darreichung (DAR) KAP
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Hopfenzapfen Trockenextrakt, (7,7-9,5:1), Auszugsmittel: Methanol 45% (V/V)35mg
(H)Eisen (II,III) oxidHilfsstoff
(H)Eisen (III) hydroxid oxid x-WasserHilfsstoff
(H)Eisen (III) oxidHilfsstoff
(H)GelatineHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
(H)KokosölHilfsstoff
(H)Lactose 1-WasserHilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)PalmkernölHilfsstoff
(H)Phospholipide (aus Sojabohne)Hilfsstoff
(H)Silicium dioxid, hochdispersHilfsstoff
(H)SojabohnenölHilfsstoff
(H)Sorbitol 70Hilfsstoff
(H)Wachs, gelbHilfsstoff
(H)Wasser, gereinigtHilfsstoff
[Basiseinheit = 1 Stück]

Einnahme in aufrechter Körperhaltung.

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungseinschränkung gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Hypnotika/Hypnogene oder Sedativa (schlaferzwingende, schlafanstoßende, schlaffördernde oder beruhigende Mittel) zur Behandlung von Schlafstörungen, - ausgenommen zur Kurzzeittherapie bis zu 4 Wochen - ausgenommen für eine länger als 4 Wochen dauernde Behandlung in medizinisch begründeten Einzelfällen. - ausgenommen zur Behandlung eines gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus (Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom) bei vollständig blinden Personen. Eine längerfristige Anwendung von Hypnotika/Hypnogenen oder Sedativa ist besonders zu begründen. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Diese nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sind, von den genannten Ausnahmen abgesehen, auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgrund des besonderen Gefährdungspotentials unzweckmäßig.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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