Abtei Galle Dra M Artischo (80 St)

Hersteller Omega Pharma Deutschland GmbH
Wirkstoff Artischockenblätter Trockenextrakt (58-75:1) A
Wirkstoff Menge 300 mg
ATC Code Keine Angabe
Preis 9,39 €
Menge 80 St
Darreichung (DAR) UTA
Norm Keine Angabe

Medikamente Prospekt

Artischockenblätter Trockenextrakt, (5,8-7,5:1), Auszugsmittel: Wasser300mg
(H)Arabisches GummiHilfsstoff
(H)Calcium carbonatHilfsstoff
(H)Carboxymethylstärke, Natriumsalz Typ AHilfsstoff
(H)CelluloseHilfsstoff
(H)GlycerolHilfsstoff
(H)HypromelloseHilfsstoff
(H)LactoseHilfsstoff
(H)Macrogol 6000Hilfsstoff
(H)Magnesium (stearat, palmitat, oleat)Hilfsstoff
(H)Maisstärke, vorverkleistertHilfsstoff
(H)MaltodextrinHilfsstoff
(H)Povidon K90Hilfsstoff
(H)SaccharoseHilfsstoff
(H)Silicium dioxid, gefälltHilfsstoff
(H)TalkumHilfsstoff
(H)Titan dioxidHilfsstoff
(H)Ton, wei+AN8Hilfsstoff
(H)Gesamt KohlenhydrateZusatzangabe0.03BE
[Basiseinheit = 1 Stück]

Art der Anwendung



  • mit ausreichend Flüssigkeit (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser) unzerkaut schlucken

Dosierung



  • dyspeptische Beschwerden, bes. bei funktionellen Störungen des ableitenden Gallensystems
    • Erwachsene
      • Einzeldosis:
        • 1 - 2 überzogene Tabletten (entspr. 300 - 600 mg Artischockenblätter-
          Trockenextrakt)
      • Tagesdosis:
        • 4 - 5 überzogene Tabletten (entspr. 1200 - 1500 mg Artischockenblätter-Trockenextrakt)
    • Behandlungsdauer
      • prinzipiell keine zeitliche Begrenzung der Anwendungsdauer
      • sofern Krankheitssymptome länger als 1 Woche bestehen oder sich trotz vorschriftsmäßiger Einnahme verstärken: Arzt aufsuchen

Indikation



  • dyspeptische Beschwerden, bes. bei funktionellen Störungen des ableitenden Gallensystems

Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.

Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.

Es liegen keine ausreichenden Daten vor.

Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.

Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.

 

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Rechtliche Hinweise

Warnung

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