Hersteller | Omega Pharma Deutschland GmbH |
Wirkstoff | Thymian Fluidextrakt (1:2-25) Auszugsmittel gem |
Wirkstoff Menge | 84,5 mg |
ATC Code | Keine Angabe |
Preis | 3,69 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | SIR |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Thymian Fluidextrakt, (1:2-2,5), Auszugsmittel gemäß DAB | 84.5 | mg | ||
(H) | Bienenhonig | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose Lösung | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol 70 | Hilfsstoff | ||
Sorbitol | 2.41 | g | ||
(H) | Gesamt Kohlenhydrate | Zusatzangabe | 0.4 | BE |
[Basiseinheit = 5 Milliliter] |
Art der Anwendung
- Anwendung unverdünnt oder in Tee, Milch, Wasser etc.
Dosierung
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege
- Erwachsene und Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 3 Jahre)
- 1 Messlöffel (5 ml) 3 - 4mal / Tag
- Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 1 Jahr)
- 1/2 Messlöffel (2,5 ml) 3 - 4mal / Tag
- 1/2 Messlöffel (2,5 ml) 3 - 4mal / Tag
- Erwachsene und Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 3 Jahre)
Indikation
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege (Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung)
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten zum Risiko in der Schwangerschaft vor.
Der Arzneistoff darf während der Schwangerschaft nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.