Hersteller | Omega Pharma Deutschland GmbH |
Wirkstoff | Thymian Fluidextrakt (1:12-2) Auszugsmittel: Am |
Wirkstoff Menge | 65 mg |
ATC Code | R05CA |
Preis | 3,49 € |
Menge | 100 ml |
Darreichung (DAR) | SIR |
Norm | Keine Angabe |
Medikamente Prospekt
Thymian Fluidextrakt, (1:1,2-2), Auszugsmittel: Ammoniak-Lösung 10%, Glycerol 85%, Ethanol 90%, Wasser (1:20:70:109) | 65 | mg | ||
(H) | Bienenhonig | Hilfsstoff | ||
(H) | Glucose Lösung 12+ACU | Hilfsstoff | ||
(H) | Sorbitol 70 | Hilfsstoff | ||
Sorbitol | 1.85 | g | ||
Fructose | 0.45 | g | ||
Kohlenhydrate | 0.15 | BE | ||
[Basiseinheit = 5 Gramm] |
Art der Anwendung
- Anwendung unverdünnt oder in Tee, Milch, Wasser etc.
Dosierung
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege
- Erwachsene und Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 3 Jahre)
- 1 Messlöffel (5ml) 3 - 4mal / Tag
- Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 1 Jahr)
- 1/2 Messlöffel (2,5 ml) 3 - 4mal / Tag
- Erwachsene und Kinder (+ACY-gt+ADsAPQ- 3 Jahre)
Indikation
- traditionelle Anwendung zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege (Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung)
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Es liegen keine ausreichenden Daten vor.
Der Arzneistoff darf während der Stillzeit nicht angewendet werden.
Verordnungsausschluss gem. Arzneimittelrichtlinie Anlage III für Arzneimittel, die als A) ,traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise: ,Traditionell angewendet: a) zur Stärkung oder Kräftigung b) zur Besserung des Befindens c) zur Unterstützung der Organfunktion d) zur Vorbeugung e) als mild wirkendes Arzneimittel" oder B) ,traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden. Rechtliche Grundlagen und Hinweise: Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich.