Hersteller | Dr. F. Köhler Chemie GmbH |
Wirkstoff | 4-Dimethylaminophenol |
Wirkstoff Menge | 197,51 mg |
ATC Code | V03AB27 |
Preis | 301,16 € |
Menge | 5X5 ml |
Darreichung (DAR) | AMP |
Norm | N1 |
Medikamente Prospekt
4-Dimethylaminophenol | 197.51 | mg | ||
(H) | Dinatrium edetat 2-Wasser | Hilfsstoff | ||
(H) | Natrium disulfit | Hilfsstoff | 2.5 | mg |
Schwefel dioxid | <2 | mg | ||
(H) | Wasser, für Injektionszwecke | Hilfsstoff | ||
[Basiseinheit = 5 Milliliter] |
Kontraindikation (absolut), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasiv- Überempfindlichkeit gegen 4-Dimethylamino-phenolhydrochlorid
- Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase-Mangel
Art der Anwendung
- zur langsamen i.v. Injektion
- Anwendung zusammen mit
- 150 - 200 mg Natriumthiosulfat / kg KG i.v.
- Beatmung mit 100% Sauerstoff
Dosierung
- schwere Cyanidvergiftung, Vergiftungen mit Blausäure, Nitrilen, Rauchgasen
- Erwachsene
- 250 mg 4-Dimethylaminophenol (entspricht 3 - 4 mg 4-Dimethylaminophenol / kg KG)
- Kinder
- 3,25 mg 4-Dimethylaminophenol / kg KG
- nach 4 - 6 Stunden erneute Gabe einer halben Initialdosis möglich (Met-Hb-Kontrolle)
- Erwachsene
Indikation
- schwere Cyanidvergiftung
- Vergiftungen mit
- Blausäure
- Nitrilen
- Rauchgasen aus Kunststoff und Schwelbränden
- Hinweise
- nicht erforderlich bei leichten Cyanidvergiftungen, wie sie z.B. bei der Therapie mit Berliner Blau (Natriumnitroprussid) auftreten (in solchen Fällen Gabe von Natriumthiosulfat indiziert)
- bei Vergiftungen mit Nitrilen i.d.R. Gabe von Natriumthiosulfat ausreichend
- Wirksamkeit bei Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff nicht ausreichend belegt
Nebenwirkungen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasiv- Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
- g esteigerte Methämoglobinbildung
- sehr selten: kleiner 1/10000, einschließlich Einzelfälle
Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasiv- die Anwendung des Arzneimittels erfordert besondere Vorsicht
- eine Anwendung ist nicht erforderlich bei leichten Cyanidvergiftungen, wie sie z.B. bei der Therapie mit Berliner Blau (Natrium-nitroprussid) auftreten
- in solchen Fällen ist die Gabe von Natriumthiosulfat indiziert
- bei Vergiftungen mit Nitrilen reicht in der Regel die Gabe von Natriumthiosulfat aus
- Vorsicht is geboten wg. verstärkter Met-Hb-Bildung infolge nicht aktiver Met-Hb-Reduktase
- bei Säuglingen
- besonders im ersten Trimenon
- Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff
- Wirksamkeit von 4-Dimethylaminophenol bei Vergiftungen mit Schwefelwasserstoff ist nicht ausreichend belegt
Kontraindikation (relativ), Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasivsiehe Therapiehinweise
Schwangerschaftshinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasiv- bei einer lebensbedrohlichen Vergiftung besteht für die Anwendung in der Schwangerschaft keine Einschränkung
- keine Daten für die Verwendung von 4-Dimethylaminophenol-hydrochlorid bei Schwangeren vorliegend
- tierexperimentelle Studien:
- in Tierversuchen nicht auf fruchtschädigende Wirkungen untersucht
Stillzeithinweise, Wirkstoffprofil
(kumulative Wirkstoffangaben ohne Berücksichtigung des individuellen Zulassungsstatus)
4-Dimethylaminophenol - invasiv- nach Verabreichung des Arzneimittels darf für 1 Woche nicht gestillt werden
- Muttermilch in dieser Zeit verwerfen.
- keine Daten zum Übertritt in die Muttermilch vorliegend
Enthält Fructose, Invertzucker (Honig), Lactitol, Maltitol, Isomaltitol, Saccharose oder Sorbitol. Darf bei Patienten mit hereditärer Fructose-Intoleranz nicht angewendet werden.
Die Anwendung in der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung im 3. Trimenon der Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.
Die Anwendung in der Stillzeit darf oder sollte nicht erfolgen.